Jahresabschluss Bilanzgewinn Eigenkapital und die Gewinnausschüttung?

2 Antworten

"Ich war immer der Annahme das der Jahresüberschuss plus Gewinnvortrag = Bilanzgewinn und zu 100% zur Ausschüttung z.b. An den Gesellschafter zur Verfügung steht."

So pauschal ist Deine Annahme grundsätzlich FALSCH!

Denn genau das wird im Gesellschaftervertrag GEREGELT!

"Aber die 1 Mio steht ja nicht zur freien Verfügung und kann nicht ausgeschüttet werden, weil es ja im Anlagevermögen ist."

Das ist alleine das Problem der GmbH. Die GmbH hat sich an die Regeln im Gesellschaftervertrag zu halten und die Ausschüttung vorzunehmen.

Der Gewinnvortrag ist vorhanden, er kann ggf. auch durch Aufnahme eines Kredits ausgeschüttet werden, nur wird man keine Bank finden, die es finanziert.

In der Praxis hätte das Unternehmen die Investitionen zu 80 % finanziert und dann das Geld auf dem Konto dazu genutzt eine hohe Gewinnausschüttung, wenn auch keine Vollausschüttung vorzunehmen.

Oder aber die Maschine per Leasing anzumieten und eben ausschütten.

Sieht alles aus wie Schulaufgabe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mason2017 
Beitragsersteller
 31.07.2022, 12:15

Danke du hast mir sehr geholfen