Das ist fraglich und hängt davon ab, ob du zuvor noch gefahren bist oder sonst wie das Auto in Gebrauch hattest. Denn die Frage des Eintritts der Haftpflicht hängt vom Betrieb und Gebrauch des Kfz ab. Daher ist deine Frage sicher einer Grenzfrage, denn der Schaden tritt ja auch nicht gleich ein, vielmehr weil das Öl jedesmal nach dem Fahren und Abstellen wieder ins Erdreicht gesickert ist. Also ich würde auf jeden Fall versuchen, einen Schaden von der Kfz-Haftplicht zu erlangen.
Mit der Nebenkostenpauschale werden die Nebenkosten pauschal abgegolten, ohne dass die tatsächlichen Kosten erfasst werden, wie es bei der Nebenkostenvorauszahlung der Fall ist über die jährliche Betriebskostenabrechnung. Danach wird dann genau über die Nebenkosten abgerechnet und werden die Abschlagszahlungen hierauf berücksichtigt.
Ich schließe mich der Ausführung von wfwbinder an mit der Ergänzung, dass bei einer Brandstiftung der Brandstifter oder eine Versicherung für den fahrlässig zum Beispiel durch Kinder verursachten Brandes auch für diese von dir dargestellten Schäden deines Onkel haftet.
Das ist unterschiedlich. Ich habe eine neue Karte bekommen mit neuer PIN. Hiernach musste ich die alte Karte vernichten oder zurückgeben. Eine Bekannte hat dagegen unaufgefordert eine neue Karte zugeschickt erhalten mit dem Hinweis, dass die alte abgelaufen ist. Dabei verbliebt die Geheimzahl unverändert.
Die Miete ist pfändbar. Das geht aber nicht vom Gerichtsvollzieher aus. Du musst vielmehr zum Amtsgericht gehen und dort einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dir besorgen, damit du die Miete pfänden kannst.
Als Verkäufer würde ich den Insolvenzverwalter angehen, ob er mit einer Erfüllung des Vertrages einverstanden ist. Denn sie könnte auch in seinem Interesse liegen. Wenn er das ist, ist der Vertrag uneingeschränkt durchzuführen. Wenn er ablehnt, könntest du allenfalls noch Schadensersatzansprüche geltend machen, die aber nur zur Insolvenzforderung würden.