Ist eine Gehaltskürzung nach 28 Jahren Beschäftigung so einfach möglich?
Ich bin seit 28 Jahren in einer Bank beschäftigt und 57 Jahre alt. Nach einer Fusion kursieren Gerüchte das bei einigen Kollegen Gehälter gekürzt werden sollten. Meine Frage wäre, ob das so einfach möglich wäre und ob z.B.bei mir hier ein Bestandsschutz greifen würde? Ich bin seit ca.15 Jahren in einer gleichen Tarifgruppe.
4 Antworten
eine Lohnkürzung ist sehr sehr schwierig für den AG. Hier hilft das Arbeitsgericht fast immer dem AN.
Ich würde erst einmal abwarten, da es sich ja scheinbar nur um Gerüchte handelt.
Falls der Fall eintritt, würde ich auf jeden Fall dagegen vorgehen.
Eine Gehaltskürzung stellt immer eine Änderungskündigung dar. Sicherlich kann man dagegen arbeitsrechtlich vorgehen.
Gerüchte sind in einer Firma kontraproduktiv !
In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit .Der Arbeitgeber kann mit seinem Arbeitnehmer jederzeit eine einvernehmliche Gehaltskürzung vereinbaren .
Da ein bestehender Arbeitsvertrag nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Mitarbeiters möglich ist , hat der AG schlechtere Karten.
Die gesetzlichen Vorgaben müssen beachtet werden. Das sind :
1.Tarifverträge
2.Das Allgemeinen Geleichbehandlungsgesetzes
3.Betriebsrat muß gefragt werden
4.Änderungskündigung / Beendigungskündigung
Am Ende bleibt noch das Arbeitsgericht.
Also , sucht das Gespräch mit euren Vorgesetzten ! Setzt euch mit eurem Betriebsrat in Verbindung.
Die Gerüchte sind nicht gut.
Gruß Z... .
"Der Arbeitgeber kann mit seinem Arbeitnehmer jederzeit eine einvernehmliche Gehaltskürzung vereinbaren ."
In diesem Fall ist es aber nicht einvernehmlich, sondern wird einseitig vorgegeben.