Hallo. Ich arbeite seit knapp 3 Monaten bei Penny in Österreich als Samstagskraft und demnächst werde ich für mein Studium auswandern, also MUSS ich kündigen.
In meinem Vertrag steht folgendes zur Kündigung: "Von (mir) kann das Dienstverhältnis gemäß §20 Abs. 4 AngG auf den letzten Tag eines Kalendermonats unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist gelöst werden."
Also: wenn ich am 30.10. sage ich kündige, heißt das dann, dass ich eigentlich den ganzen November noch arbeiten müsste?
Wenn ja: Ich habe mir die letztem 2 November Wochen Urlaub genommen.. bekomme ich den normalen Gehalt oder nur die Hälfte? Wenn ich den vollen Gehalt bekomme, muss ich diesen zurückzahlen oder darf ich es ohne Konsequenzen behalten? (Ich habe mir schon mal 1x Urlaub genommen und habe diesen einen Tag gezahlt bekommen. Mir Urlaub zu nehmen war außerdem eine Aufforderung meiner Vorgesetzten und das musste vor dem 11.12. sein.)
P.S.: Meine Vorgesetzten kann ich da nicht fragen.