Ist ein Abschlag bei einer Mieterhöhung möglich?
In der Küche/Spüle befindet sich kein Durchlauferhitzer. Das Warmwasser kommt von einem externen/Boiler im Gäste-WC.
4 Antworten
Die Frage ist nur, hast Du fließendes warmes Wasser in der Küche, oder nciht.
Wo es produziert wird, ob mit Durchlauferhitzer in der Küche, einem Speicher in der Gästetoilette, oder Zentral über die Heizung ist dabei egal.
Die Relevanz der Wohnungsausstattung hängt vom jeweiligen Mietspiegel ab. Extreme in dieser Hinsicht sind zum Beispiell der Kölner Mietspiegel, der aus 2 dünnen Seiten besteht und der Berliner Mietspiegel, der ein kleines Buch ist. Nach Kölner Mietspiegel wäre das für die Mieterhöhung irrelevant, im Berliner Mietspiegel findet sich möglicherweise auch für dieses Detail ein Abschlag. Wie es um den Mietspiegel Deiner Stadt bestellt ist, wissen wir nicht.
Worauf soll die Mieterhöhung basieren? Auf einem Mietspiegel, auf einem Gutachten, auf drei Vergleichswohnungen oder auf Einigung zwischen den Mietparteien? Da guckst Du einfach mal in die jeweilige Basis, ob dort etwas über die Platzierung von Warmwassererzeugern steht;-)
ein Abschlag bei einer Mieterhöhung
Wenn Du bereits beim Einzug Warmwasser hattest und der Boiler im Gäste-WC platziert war, dann besteht m. E. kein Grund für einen Abschlag bei einer Mieterhöhung.
Hattest Du hingegen beim Einzug keinen Warmwasseranschluss in der Küche, dann dürfte sich der derzeitige Warmwasserhahn als Modernisierung entweder als Modernisierungsaufwand oder als Wohnqualitätverbesserung mieterhöhend auswirken.
Meinst Du mit externem Boiler etwa eine Gastherme?
Dann sei doch froh, denn ein Durchlauferhitzer ist ein Stromfresser und somit teurer, als eine Therme, die über einen Gasanschluss gespeist wird.