Immobilien bei Pflegeplatz im Pflegeheim
Meine Eltern (beide Rentner) haben ein Vermögen, das es ihnen ermöglichen würde eine immobilie zu kaufen. Zur Zeit leben sie in einer Mietwohnung. Meine Frage: Falls einer der beiden ein Pflegefall im Heim wird und die Kosten nicht aus den mtl. Bezügen bezahlt werden können greift das Amt ja auf das Ersparte zurück. Wenn Sie aber eine Immobilie besitzen und der Partner bewohnt diese Immobilie ist diese davon doch nicht betroffen und müsste nicht verkauft werden? Wenn nach einigen Jahren die Immobilie verkauft wird, muss dann der gesamte Anteil der vom Amt bezahlten Pflegekosten zurück erstattet werden? Gibt es da Verjährungsfristen? Den Kauf einer vermieteten Immobilie betrifft das sicher nicht, ich gehe davon aus dass bei vermieteten Immomilien die Mieteinnahmen sowieso als Einnahme berücksichtigt werden. Vielen Dank
2 Antworten
Nach einer aktuellen Rechtssprechung des OLG Köln (NJW-RR 2010, 1301) ist der Ehegatte zum Unterhalt verpflichtet.
Ist der überschießende Teil der Kosten höher als die Rente des Ehegatten, so kommt eine Verwertung des Vermögens (lastenfreie Immobilie) in Betracht.
Eigenes Vermögen ist nämlich vorrangig zu verwerten, bevor die Sozialbehörde einspringt (Subsidiaritätsprinzip).
Die Eigentumswohnung stellt aber zunächst einmal Schonvermögen dar.
Mit der Heimunterbringung entfällt die Schonvermögenseigenschaft, es sei denn, der nicht getrennt lebende Ehegatte verbleibt weiterhin in der Wohnung. Dieses stellt dann weiterhin Schonvermögen dar. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Eigentümer/Ehepartner nicht ausziehen muss.
Wenn dann allerdings auch der andere Ehepartner ins Heim muss oder verstirbt, entfällt die Einstufung als Schonvermögen. Dann muss die Wohnung zur Deckung der Heimkosten und Pflegekosten verwertet werden.
Eine Verwertung kommt allerdings nur in Betracht, wenn der Wert den Betrag des Schonvermögens übersteigt.
Kaufen beide Eltern eine Wohnung und wird ein Elternteil Pflegefall, so hat der andere Elternteil für die Kosten aufzukommen. Das kann dazu führen, dass die Immobilie mit einer Hypothek belastet wird oder verkauft werden muss. Versterben beide Eltern, belangt der Staat die Kinder. Das kann soweit gehen, dass die Kinder ein selbstbewohntes Eigenheim verkaufen müssen.
Man sollte sich folgendes überlegen: was kostet ein Pflegeplatz monatlich? Aktuell zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung ab Pflegestufe 1 ca. 40% der monatlichen Unterbringungskosten fürs Pflegeheim. Bei 3.300 Euro monatlich verblieben noch 1.980 Euro monatlicher Eigenanteil. Die durchschnittliche Verweildauer in einem Pflegeheim liegt bei 1,3 Jahren. Meistens sind es die Frauen, die als Witwe in ein Heim ziehen. Man kann aber auch daheim gepflegt werden. Dazu gibt es zahlreiche ambulante Pflegedienste. Da wäre es sinnvoll, wenn eine altersgerechte Wohnung angeschafft würde.
Als Familie sollte man überlegen, ob ein Wohnungskauf Sinn macht, wenn die Eltern die Wohnung nicht mehr gemeinschaftlich bewohnen können, weil ein Teil ins Pflegeheim kommt oder verstirbt. Bei einer Mietwohnung wäre man flexibler. Andererseits könnte man eine Eigentumswohnung auf die Kinder überschreiben. Ziehen die Eltern ins Pflegheim, könnten die Kinder die Wohnung vermieten, ein Darlehen auf die Wohnung aufnehmen, um das Pflegeheim zu finanzieren.