Immobilie in Ungarn verkaufen?

2 Antworten

Zur Übertragung des Eigentumsrechts an einer Immobilie durch Kauf ist gem. Titel XIV Abschnitt XXXI § 6:215 Abs. 2 ZGB in jedem Fall ein schriftlicher Vertrag zu schließen, der entweder von einem in Ungarn niedergelassenen Notar zu verfassen oder von einem in Ungarn zugelassenen Rechtsanwalt zu errichten und gegenzuzeichnen ist
Sollte der Kauf einer Immobilie in Ungarn über einen Bevollmächtigten abgewickelt werden, so wird eine Vollmacht benötigt, die von ungarischen Behörden akzeptiert wird. Dazu muss die vom Stellvertretenen unterzeichnete Vollmachtsurkunde entweder von einem Notar des Heimatlandes beglaubigt und mit einer Apostille versehen werden, oder von der ungarischen Botschaft bzw. einem Konsulat beglaubigt oder von einem ungarischen Notar oder Rechtsanwalt gegengezeichnet werden

Mehr dazu unter https://budapest.diplo.de/blob/1633804/f1d36227f0e9b94def5e7dc21a9fa729/mb-immobilienerwerb-data.pdf

Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

Das vor einem deutschen Notar, der dann mit Übersetzungen und Beglaubigungen die notwendig wären, damit die Urkunde in Ungarn durchgeführt werden kann, da ist eine Reise nach Ungarn und die dortige Beurkundung eindeutig besser.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung