Immobilie Darlehen Vetragsklausel bzgl. Kündigung?
Ich habe einen laufenden Darlehen für die erste Immobilie. Würde es gerne kündigen bzw. alles auaf einmal zurückzahlen, habe sogar vorgeschlagen alle Zinsen, die bei einer regulärer Rückzahlung anfallen würden, komplett auszugleichen, die Bank lehnt es aber ab. Im Vetrrag steht "Darüber hinaus können Sie ein Darlehen ... kündigen, wenn Ihre berechtigten Interessen dies gebeten. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere anzunehmen, wenn Sie ine Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehener Sache haben (z.B. Veräußerung des Grundstückes, weiter gehende Beleihung des Grundstückes)."
Also verkaufen möchte ich nicht, die Immobilie aber als Sicherheitsleistung für den Kauf einer weiterer Immobilie verwenden um den Zins niedriger zu bekommen. Wäre das, was in dieser Klusel "weiter gehende Beleihung" auch gemeint? Also muss dann die Bank der Kündigung zustimmen?
2 Antworten
Deine Begründung ergibt wenig Sinn
- Du kannst aus Barmitteln zahlen, dann zahl die zweite Immo an dann sollte diese als Sicherheit für den zweiten Kredit reichen
- Du leihst dir das Geld woanders billiger, bringt keinen Vorteil wenn du den alten ablösen - also auch voll zahlen musst . Denn dann zahlst du ja zwei Kredite
Du wirst nicht billiger davon kommen, es wird nur teurer. Du kannst natürlich mit der selben Bank einen Deal machen.
Den Kredit kannst du nur kündigen wenn du verkaufst.
Weitergehende Beleihung = wenn du noch ne Million brauchst um zu streichen. Vergrößérn die deinen Vertrag
Zustimmung ist nur dann geboten, wenn die Bank selber die weiter gehende Beleihung (für dieses Objekt) und das neue, noch zu kaufende Objekt nicht anbieten will. M.a.W. die bisherige Bank muss Dir keinen Schnäppchenzins anbieten.
Geld zur Tilgung hast Du offenbar und die Immobilien sind auch nicht vermietet oder?
Wann wurde das Darlehn aufgenommen und wann erfolgte die letzte Kreditauszahlung bzw. die letzte Zinsneufestsetzung (s. § 489 Abs. 1 Ziff. 2 BGB)?
Danke für Deine prompte Rückantwort.
Die Zinskosten der vermieteten Wohnung (sofern mind. 66 % der ortsüblichen Miete) sind Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung, Anlage V, also gewinnmindernd. Durch vollständige Tilgung entfällt diese Kostenposition!
Daher würde ich das vorhandene Geld eher in den Kauf der selbstgenutzten Wohnung stecken. Die Kreditzinsen der selbstgenutzten Wohnung kannst Du einkommensteuerlich nicht ansetzen.
Eine nachträgliche Erhöhung der Kreditaufnahme für die vermietete Wohnung, um damit die selbstgenutzte Wohnung zu finanzieren, führt nicht zu einkommensteuerlich relevanten Zinsaufwand bei der Mietwohnung!
Natürlich kann die Bank, die die selbstgenutzte Wohnung finanzieren will, diesen Kredit zusätzlich auch noch im zweiten Rang der vermieteten Wohnung besichern, aber es ist eben keine erstrangige Sicherheit, die zu niedrigeren Zinsen führt. Die niedrigeren Zinsen erhältst Du, wenn der Kredit maximal 60 % des Beleihungswertes ausmacht. Ein höherer Kredit kostet einen Zinszuschlag. Guck mal, wieweit Du mit Deinem Eigenkapital kommst.
Hallo, Danke für die Antwort. Geld für Tilgung habe ich natürlich. Die erste Wohnung ist vermietet und es soll auch so bleiben, ist das relvant? Die neue soll fürs Eigennutzung erworben werden. Der laufende Kredit ist erst von 2015 und läuft noch 2 Jahre (wobei ich kann durch Sondertilgung in 2019 das auf ein Jahr verkürzen), die Immobilie war zu 60% eigenfinanziert. Die zweite will ich zu 95% aus Darlehen finanzieren.
Das ist natürlich die Gefahr, dass sie keinen wettbewerbsfähigen Zins anbieten. Daher wollte ich breiter anfragen. Kann eine andere Bank auf die erste Immobilie den sozusagen zweiten Grundschuld eintragen, auf die Differenz zwischen Verkehrswert und Restschuld aus dem ersten Darlehen?