Ich wohnte bei meinem Freund und dessen Eltern im Haus, jetzt möchte die GEZ Gebühren von mir, ist das rechtens?
8 Antworten
Die GEZ gibt es schon lange nicht mehr - gemeint ist wohl der Rundfunkbeitrag, wenn sich aber tatsächlich die GEZ bei Dir gemeldet hat, dann ist das wohl ein Betrugsversuch.
Du erfragst die Beitragsnummer, unter der vom Freund oder wahrscheinlicher dessen Eltern den Rundfunkbeitrag bezahlt wird - die ist aus dem Kontoauszug bei der Abbuchung zu ersehen - und teilst diese mit. Das geht auch online:
Speichere Dir aber ab, was Du gesendet hast - da werden zig Millionen Beitragskonten verwaltet, da geht auch mal was schief.
Wenn weder Dein Freund noch dessen Eltern einen Beitrag bezahlt haben, weil auf alle Personen ein Befreiungsgrund zutraf und auch alle Personen den Antrag gestellt haben und befreit wurden, dann bist Du allerdings tatsächlich beitragspflichtig - es sei denn, auf Dich trifft auch ein Befreiungsgrund zu und dem entsprechenden Antrag wird rückwirkend stattgegeben, alle Infos dazu findest Du unter www.rundfunkbeitrag.de. Wichtig: eine etwaige Befreiung muss IMMER beantragt werden, 'automatisch' läuft da gar nichts.
Wenn Du jetzt nicht mehr da wohnst ('Ich wohnTE'), kann es natürlich sein, dass Du jetzt beitragspflichtig bist - abhängig davon, wo Du jetzt wohnst und ob für diese Wohnung auch bereits jemand einen Beitrag zahlt.
Kleine Ergänzung: Bis zu 3 Jahren rückwirkend kann man eine Befreiung beantragen. Also falls niemand damals den Beitrag bezahlt hat, oder man die Daten nicht mehr bekommt und natürlich nur, wenn ein Befreiungsgrund vorlag.
Hallo, ja ich wohnte dort und die Familie hat kein Interesse daran mir dabei zu helfen. Jetzt bin ich wieder bei meinen Eltern eingezogen und von ihnen habe ich auch einen Nachweis erhalten, dass sie schon die Beitragszahlung für dieses Jahr bezahlt haben.
Wenn für den Haushalt Beiträge bezahlt werden, kann m an Dich nciht zusätzlich zur Kasse bitten. Wird für den Haushalt nicht gezahlt, wäre die Aufforderung an Dich zulässig.
Wenn du dort keine eigene Wohnung hast und fuer die gemeinsame Wohnung schon jemand den Beitrag zahlt, brauchst du nichts zu zahlen. Du musst dem Beitragsservice halt nur mitteilen, wer der Beitragszahler fuer die gemeinsame Wohnung ist (Name und Beitragsnummer).
Eigene Wohnung heisst, dass deine Raeume nicht ausschliesslich ueber eine andere Wohnung betreten werden koennen und zum Wohnen geeignet sein muessen. Hast du aber einen eigenen Zugang (beispielsweise von aussen oder vom Treppenhaus), musst du dafuer auch Beitrag zahlen.
Wer will das Geld von dir , der Rundfunkbeitragsservice oder die Eltern deines Freundes?
Je Haushalt muss eine Person zahlen, wer das ist, ist egal. Wenn also der Beitragsservice Geld von dir Fordert, schickst du denen nen Nachweis, das die Eltern zahlen.
Wollen die Eltern einen Teil von dir, ja, das können sie. Wie die Bewohner den Betrag unterinander Splitten, müssen sie untereinander aushandeln. Ist eine Person befreit, fällt diese natürlich raus aus der Splittung.
Soweit die sonstigen Bewohner dieses Haushaltes von der Bezahlpflicht freigestellt sind, ist es an Dir den Beitrag zu übernehmen.
Wird in diesem Haushalt bereits ein Beitrag gezahlt, so müsstest Du dem Beitragsservive lediglich die Nummer der Beitragszahler für diesen Haushalt mitteilen.