Immatrikulationsbescheinigung für Steuererklärung
Hallo Leute,
ich habe ein kleines Problem und zwar mein Vater braucht meine Immatrikulationsbescheinigung fürs Jahr 2010. Ich habe in 2010 nur bis 31.08.2010 studiert dann habe ich mich exmtrikuliert und das wusste er nicht . Würde diese eine Immatrikulationsbescheinigung für Finanzamt reichen oder werden die nach dem Bescheinigung für die Restzeit des Jahres!!!
ich bitte um Hilfe weil ich Angst habe dass mein Vater das rausfindet
1 Antwort
..Das wird er früher oder später sowieso rauskriegen. Ehrlichkeit währt am längsten... Dein Vater kann die Kosten fürs Studium absetzen, aber das halt nur für die 8 Monate, Du solltest ihn fairerweise die Wahrheit sagen, denn er macht sonst falsche Angaben auf seiner Eink.St. erklärung. und das gibt doch unnötig evtl. Ärger. Sag doch, Du hast ein Praktikum gemacht ab 1.9. so oder ähnlich... das fällt dann unter Notlüge ;-)