Ich lebe im Auto und habe nur eine Meldeadresse. Darf die GEZ einfach diese Tatsache ignorieren?

2 Antworten

Hallo,

http://widerspruch-sozialberatung.de/PDF/Baustelle/GEZ%202013%20neu%20Merkblatt%20SH.pdf


" Für Obdachlosigkeit gilt: Sofern man keine Wohnung inne hat, ist auch kein Beitrag zu zahlen.
Wenn Wohnungslose (nur) eine postalische Meldeadresse z.B. über eine soziale Einrichtung haben, ist für die
Abmeldung ein Nachweis der Einrichtung erforderlich "



Tatom 
Beitragsersteller
 05.11.2016, 21:46

danke, ist keine soziale Einrichtung und hab ich denen alles so geschildert ...tatsache ist das die das einfach nicht interessiert ...hab mittlerweile schon Vollstreckungsandrohungen bekommen ...gerichtsvollzieher wollte wohl auch schon zu mir ...nur finden sie mich halt nicht an der Adresse vor und schmeissen immer nur böse Briefe ein ...ich bin kein Sozialfall , habe aber definitiv keine Wohnung und das interessiert die einfach nicht

Gaenseliesel  05.11.2016, 22:21
@Tatom

Da das Gesetz die Gebühren grundsätzlich nur für Wohnungen erhebt, befindet sich deine Wohnsituation im Auto somit in einer rechtlichen Grauzone. Auch im Netz findet man nichts konkretes. 

PKW als Einzimmerwohnung .... witzig ist das nicht ! :-( 

Vielleicht bringt dich dies weiter:

http://www.berber-info.de/ratgeber/1271-befreiung-von-gez-gebuehren

" ........dass die Gebühren nur dann erlassen werden, wenn der GEZ ein Befreiungsantrag vorliegt."

Stell ganz einfach einen Befreiungsantrag und lass dir von der Stadt bestätigen:

" ich nutze eine Meldeadresse auf einem Vereinsgelände das bei der Stadt als Notunterkunft geführt wird." Somit bist du rechtlich gesehen in einer Gemeinschaftsunterkunft.

 dann evtl. noch Rechtsanwalt ? ansonsten bin auch ich ratlos, tut mir leid ! 

Gaenseliesel  05.11.2016, 22:44
@Gaenseliesel

http://www.finanztip.de/rundfunkbeitrag/

Die Wohnung als Anknüpfungspunkt für den Rundfunkbeitrag ist laut Auskunft des Beitragsservices so definiert:

Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.

Gaenseliesel  07.11.2016, 16:39
@hildefeuer



Auch Bewohner von Wohnwagen müssen Zweitwohnsteuer zahlen



...wobei hier schon allein W o h n wagen, auf eine alternative Nutzung hinweist.( Küche, Sitz- und Schlafbereich und je nach Ausstattung WC und Waschgelegenheit )

Dem PKW fehlen diese Attribute jedoch gänzlich.... bis auf die verstellbaren Sitzpolster. ;-)

Egal...... dies soll jetzt auch keine Kritik auf deinen o.g. Beitrag sein. Mir fehlt es ganz einfach nur am logischen Verständnis dieser zweigleisigen Bürokratie, wenn es andererseits z.B. heißt:

Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in Raum­einheiten innerhalb von Asyl­bewerber­heimen wohnen, sind grundsätzlich nicht zur Zahlung eines GEZ Wohnungs­beitrags verpflichtet !

Demgegenüber werden m. M. nach sonstige wohnungslose Menschen diskriminiert !  Auch Notunterkünfte ( Obdachlosenunterkünfte) sind nicht für eine mietähnliche Dauernutzung vorgesehen. Dort wohnen die Leute doch auch in sogenannten Raumeinheiten.

Wen wundert es bei dieser Politik, wenn Unverständnis und Missmut bei Betroffenen dann unnötig Anlass oder Zündstoff für Ausländerfeindlichkeit gibt.

z.B.  Altenheime, deren Bewohner zahlen für Rundfunk oder Fernsehen auch keine Gebühren, da zahlt der Betreiber eine Grundgebühr. Das könnte der Betreiber einer Obdachlosenunterkunft, hier die Stadt, ebenfalls und das Problem wäre gerecht gelöst.


"Ich habe der gez mitgeteilt das ich erst bezahle wenn ich eine Wohnung
habe. ich habe denen meine läge geschildert und die ignorieren das
einfach. Dürfen die das ?"

ja sicherlich, solange keine Belege/Beweise für die Behauptungen vorgelegt werden. Lass Dir von dem Verein eine Bescheinigung ausstellen und fotografiere Dein Auto(Wohnmobil?) und die Briefkästen und schick das dem Gerichtsvollzieher und der gez.

Nur mitteilen reicht nicht. Beweisen das es so ist. Vielleicht reicht ja ein Foto...

Klar die glauben das nicht!


Snooopy155  06.11.2016, 18:42

Warum muß ich nachweisen, dass ich keine Wohnung habe. Mit einer Meldung nach dem Meldegesetz darf daraus doch nicht geschlossen werden, dass ich ich nach dem Rundfunkgesetz eine beitragspflichtige Wohnung innehabe. Hier wird doch wieder einmal die Beweispflicht ungekehrt.

hildefeuer  06.11.2016, 19:14
@Snooopy155

ja sicher kann das sein, aber die gehen von einer Ausrede aus. Die GEZ geht von einer Wohnung bei einer Meldeadresse aus. Kannst Dich ja mal in einem Hotel oder Ferienwohnung, oder Gartenlaube anmelden. Dann zahlst Du auch. Immerhin sollten ja auch schon Hunde, die über ein Türschild verfügen zahlen.