Heizkostenabrechnung bei Fussbodenheizung?
Hallo Zusammen,
bei meiner diesjährigen Jahresabrechnung ist mir aufgefallen, dass ich im letzten Jahr 15,21 kwH bei meiner Fussbodenheizung verbraucht haben soll. In den Jahren vorher lag der Verbrauch zwischen 5,5 und 7,5 kwH. Die Fussbodenheizung in der Wohnung läuft Thermostatgesteuert, die ich generell nicht verändere. Nach Rückfrage bei meinem Vermieter kam die lapidare Antwort, dann habe ich halt wesentlich mehr geheizt. 2 oder 3 kwH würde ich ja noch verstehen, aber direkt mehr als das Doppelte erscheint mir absurd. Da ich nur den Zählerstand von Anfang diesem Jahr habe, kann ich selber den Verbrauch nicht nachzuvollziehen. Soweit die Fakten, nun meine Fragen:
- Kann es wirklich sein, dass man doppelt soviel heizen kann?
- Da ich nicht weiß wer die Verwaltung macht, muss mein Vermieter diesen mir auf Nachfrage mitteilen? Noch sperrt er sich.
- Muss ein Verwalter die Zählerstände der letzten Jahre aufbewahren, und auf Nachfrage auch herausgeben?
- Könnte es auch sein, dass der elektronische Verbrauchszähler einen Defekt hat, obwohl ich mir das nicht vorstellen kann.
In der aktuellen Heizperiode Januar bis April habe ich ein Verbrauch von 3kwH. Da diese aber jetzt endet und erst im September bzw. Oktober wieder beginnt komme ich dieses Jahr normalerweise wieder auf ca. 7 kwH.
Vielen Dank jetzt schon mal für eure Antworten. Ich bin gespannt wie ihr das seht. Noch einen erholsamen Sonntag und immer schön Gesund bleiben.
Gruß Jürgen
2 Antworten
Auch bei einer Fußbodenheizung steht Dir das jeweilige Ableseprotokoll zu., auch wenn die Erfassungsgeräte so angebracht wurden, dass der Mieter für die Ablesung nicht anwesend sein muß; es muß auch die Unterschrift des Mieters oder der von ihm beauftragten Person enthalten. Die Unterschrift des Vermieters ist nicht ausreichend!
Der Vermieter muß Dir nicht den den Namen der Verwaltung nennen; aber Du hast trotzdem die Möglichkeit, diese in Erfahrung zu bringen. Dazu mußt Du nur die Möglichkeit der Belegeinsicht der Nebenkostenabrechnung nutzen. In der Nebenkostenabrechnung sind ja dann die entsprechenden Belege der Verwaltung vorhanden.
Ein Verwalter muß nur im Rahmen der Aufbewahrungsfrist für Belege diese Fristen sicherstellen.
Elektronische Zähler können durchaus mal einen Defekt aufweisen. Um dies auszuschließen kann man ja prüfen, ob die anderen Fußbodenheizungen ebenfalls in diesem Jahr einen hohen Verbrauchssprung aufweisen.
Allein Deine kWh-Angaben sind falsch. Der durchschnittliche Verbrauch für eine Fußbodenheizung liegt bei mindestens 40-50 kWh pro m². Prüfe Deine Ziffern.
Danke schon mal für deine Antwort. In meiner Abrechnung steht als Verbrauch immer nur ein Wert als Zähler bezeichnet (was auch immer Zähler bedeutet). Dieser lag wie bereit geschrieben in den Jahren zwischen 5,5 und 7,5 und dieses Jahr bei 15,21. Der Zähler im Januar stand bei 44586,0 und gestern bei 47669,1 kwH. Wahrscheinlich lässt sich hiermit besser rechnen