Heizkostenabrechnung bei Fussbodenheizung?

2 Antworten

Auch bei einer Fußbodenheizung steht Dir das jeweilige Ableseprotokoll zu., auch wenn die Erfassungsgeräte so angebracht wurden, dass der Mieter für die Ablesung nicht anwesend sein muß; es muß auch die Unterschrift des Mieters oder der von ihm beauftragten Person enthalten. Die Unterschrift des Vermieters ist nicht ausreichend!

Der Vermieter muß Dir nicht den den Namen der Verwaltung nennen; aber Du hast trotzdem die Möglichkeit, diese in Erfahrung zu bringen. Dazu mußt Du nur die Möglichkeit der Belegeinsicht der Nebenkostenabrechnung nutzen. In der Nebenkostenabrechnung sind ja dann die entsprechenden Belege der Verwaltung vorhanden.

Ein Verwalter muß nur im Rahmen der Aufbewahrungsfrist für Belege diese Fristen sicherstellen.

Elektronische Zähler können durchaus mal einen Defekt aufweisen. Um dies auszuschließen kann man ja prüfen, ob die anderen Fußbodenheizungen ebenfalls in diesem Jahr einen hohen Verbrauchssprung aufweisen.

Allein Deine kWh-Angaben sind falsch. Der durchschnittliche Verbrauch für eine Fußbodenheizung liegt bei mindestens 40-50 kWh pro m². Prüfe Deine Ziffern.


JuergenN59 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 14:15

Danke schon mal für deine Antwort. In meiner Abrechnung steht als Verbrauch immer nur ein Wert als Zähler bezeichnet (was auch immer Zähler bedeutet). Dieser lag wie bereit geschrieben in den Jahren zwischen 5,5 und 7,5 und dieses Jahr bei 15,21. Der Zähler im Januar stand bei 44586,0 und gestern bei 47669,1 kwH. Wahrscheinlich lässt sich hiermit besser rechnen