Hausfrau, Fam.versichert, freib. Künstler und Nebengewerbe - und die Rentenversicherung?
Hallo, ich bin freiberufliche Künstlerin (noch) ohne großes Einkommen und möchte gerne ein Gewerbe auf Basis der Kleinunternehmer-Regelung anmelden um auch Drucke verkaufen zu dürfen. Bei der Krankenkasse bin ich ja bis zu einem Einkommen von 405,- Euro weiter familienversichert. Für die Künstlersozialkasse bin ich mit den geringen Einkommen vollkommen uninteressant, aber wie sieht das mit der Rentenversicherung aus?
3 Antworten
Hallo,
die Grenze für die kostenlose Familienversicherung liegt 2017 bei 425 Euro monatlich für alle Einkünfte zusammen (§ 10 SGB V).
Der selbe Grenzwert gilt auch in der Rentenversicherung für eine geringfügige selbständige Tätigkeit. Bei höheren Einkünften kommt es auf die Art der Selbständigkeit an.
Gruß
RHW
Warum möchtest du ein Gewerbe anmelden, wenn du doch gar keines ausüben möchtest? Man strengt sich doch auch nicht für einen Hebezeugpass an, wenn man gar nie einen Kran bedienen will.
Die Kleinunternehmerregelung hat im Übrigen nichts mit dem Gewerbe zu tun, sondern ist eine rein umsatzsteuerrechtliche Sache.
So wie ich den Sachverhalt verstanden habe, verkaufst du doch aber deine eigenen Kunstwerke, oder habe ich das falsch verstanden?
Und Drucke der eigenen Werke auf z.b. T-Shirts, Tassen, Uhren etc sowie auf Leinwand - also Gewerbe
Es gibt keinen Zwang für Freiberufler, sich “freiwiilig“ bei der RV anzumelden und Beiträge zu zahlen.
Du kannst aber freiwillig Beiträge einzahlen, flexibel, falls Du das willst.
Weil man - laut div. Auskünfte - ein Gewerbe anmelden muss für den Verkauf von Drucken, Postkarten, T-Shirts etc mit den eigenen Bildern als Design.