Hausfrau, Fam.versichert, freib. Künstler und Nebengewerbe - und die Rentenversicherung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

die Grenze für die kostenlose Familienversicherung liegt 2017 bei 425 Euro monatlich für alle Einkünfte zusammen (§ 10 SGB V).

Der selbe Grenzwert gilt auch in der Rentenversicherung für eine geringfügige selbständige Tätigkeit. Bei höheren Einkünften kommt es auf die Art der Selbständigkeit an.

Gruß

RHW


RHWWW  28.08.2017, 20:34

Danke für den Stern!

Warum möchtest du ein Gewerbe anmelden, wenn du doch gar keines ausüben möchtest? Man strengt sich doch auch nicht für einen Hebezeugpass an, wenn man gar nie einen Kran bedienen will.

Die Kleinunternehmerregelung hat im Übrigen nichts mit dem Gewerbe zu tun, sondern ist eine rein umsatzsteuerrechtliche Sache.


Cassiopeia 
Beitragsersteller
 20.08.2017, 18:38

Weil man - laut div. Auskünfte - ein Gewerbe anmelden muss für den Verkauf von Drucken, Postkarten, T-Shirts etc mit den eigenen Bildern als Design.

EnnoWarMal  21.08.2017, 09:44
@Cassiopeia

So wie ich den Sachverhalt verstanden habe, verkaufst du doch aber deine eigenen Kunstwerke, oder habe ich das falsch verstanden?

Cassiopeia 
Beitragsersteller
 28.08.2017, 10:42
@EnnoWarMal

Und Drucke der eigenen Werke auf z.b. T-Shirts, Tassen, Uhren etc sowie auf Leinwand - also Gewerbe 

Es gibt keinen Zwang für Freiberufler, sich “freiwiilig“ bei der RV anzumelden und Beiträge zu zahlen.

Du kannst aber freiwillig Beiträge einzahlen, flexibel, falls Du das willst.