Haus teilweise geerbt, welches jetzt verkauft wird; Auszahlung an anderen Erben?
Mein Opa hat vor vielen Jahr ein Haus zu 75% geerbt, die anderen 25% wurden jemand anders zugesprochen. Zusätzlich wurde damals im Testament festgelegt, dass mein Opa solange er will in dem Haus leben darf. Erst wenn er es verkauft, bzw. selbst weiter vererbt dann müssen die 25% ausgezahlt werden. Jetzt ist es so weit, dass er das Haus verkaufen will. Meine Frage ist nun, ob sich die 25% auf den damaligen Wert oder auf den heutigen Wert beziehen? Mein Opa hat viel renoviert und Umgebaut, so dass der heutige Wert um einiges höher ist, als der damalige. Vom heutigen Wert 25% würde also auch seine “Wertneuschöpfung” beinhalten.
1 Antwort
Man kann keine Häuser zu 75/25% erben. Entweder, das war ein Vermächtnis, oder aber, das war Teil eines Erbes. Und die Frage nach der Bewertung ist für mich -sofern es nicht abweichende Regelungen in einer letztwilligen Verfügung gibt- recht klar: Es ist der jetzige Wert zu vergüten. Wieso? Offenbar sollte die Aufteilung doch auf den Zeitpunkt geschoben werden, den der Opa selber wählen konnte. Da wäre es natürlich schon äußerst merkwürdig, wenn man ihn dann doppelt bevorteilen sollte: Zum einen hatte er die Entscheidung über den Zeitpunkt, zum zweiten hatte er bis zu diesem Zeitpunkt den Nutzungsvorteil. Und dann soll er den Nutzungsvorteil dann kumulativ zum geringeren Wert gehabt haben? Nein, das geht nicht. Und was die Investitionen betrifft: Wer die Nutzung hat, hat auch die damit einhergehenden Aufwendungen. Insofern sehe ich keine Benachteiligung des Opas.