Hat mann Anspruch auf Kindergeld bei Kleingewerbe tätigkeit?
2 Antworten
Nein.
Man hat Anspruch auf Kindergeld, wenn man ein Kind hat und in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
Deshalb heißt es "Kindergeld" und nicht "Kleingewerbegeld".
Hallo, wenn die Voraussetzungen bestehen, natürlich !
Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern bzw. Erziehungsberechtigte für Kinder, die im Haushalt der Familie leben.
Weitere Voraussetzung ist, dass der/die Erziehungsberechtigten in Deutschland
- einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
- bzw. falls keinen Wohnsitz/ gewöhnlichen Aufenthalt in Dt. , dann aber in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig sind.