Das hängt von dem Grund für das Urlaubssemester ab. Siehe hier: http://www.studis-online.de/Studieren/urlaubssemester.php?seite=4 Hängt das Urlaubssemester mit der Ausbildung zusammen, also ist es wegen Auslandssemester, Praktikum etc. besteht in der Regel der Anspruch auf Kindergeld fort!
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