Auch von mir als kurze Antwort: Ja, die Verluste können mit anderen Wertpapiergewinnen verrechnet werden.
Die Einschränkung, die hier an anderer Stelle hinsichtlich der Aktiengewinne gemacht worden ist, ist aber falsch. Verluste aus Anleihen-Käufen und -Verkäufen können nämlich durchaus auch mit Aktien-Gewinnen verrechnet werden.
Nur umgekehrt geht es nicht: Aktien-Verluste können nicht mit Gewinnen aus Anleihen (oder anderen Gewinnen) verrechnet werden.
Außerdem ist die Kurs-Betrachtung (105% zu 100%) ja nur die eine Hälfte der Geschichte. Anleihen sind ja in der Regel mit einem Zinsversprechen verknüpft. Dieser Zins ist bei Kauf der Anleihe anteilig zusätzlich zum Kurs zu zahlen (=Verlust), erhöht aber je nach Haltedauer u.U. den Erlös beim Verkauf bzw. bei Einlösung zum Fälligkeitstermin (=Gewinn).
Ob in der Summe ein Gewinn oder Verlust entsteht, ist daher nicht allein vom Kurs der Anleihe abhängig.
Gruß, Peter Ranning