Handwerkerleistung
Können die Kosten für Handwerkerleistungen für den Abriss einer Einzelgarage und Neubau einer Doppelgarage bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden?
2 Antworten
Wenn das Objekt selbstgenutzt ist, dann können günstigstensfalls 20 % der Kosten (ohne Material; also teilweise Pech bei einer Fertiggarage) bei der Einkommensteuer als haushaltsnahe Handwerkerleistungen abgesetzt werden. Voraussetzung ist hierfür, dass neben der Einzelgarage bereits ein Stellplatz war. Fehlt dieser Stellplatz, können nur 50 % der 20 %igen Kosten abgezogen werden, weil für die neue Hälfte die Nutzung erhöht wurde. Die Abbruchkosten einschl. Entsorgung können voll angesetzt werden, wenn der Abbruch durch den gleichen Bauunternehmer erfolgt (dazu bitte diese Position in der Rechnung separat ausweisen lassen!). Bei einem anderen Unternehmer, der nur den Abbruch macht, wäre der Abbruch einschl. Entsorgung keine abzugsfähige Nebenleistung!
Details unter Textziffer 20 und Anlage 1 in diesem Link: http://kuerzer.de/BMF100215
" Zu den anerkannten Handwerkerleistungen zählen alle möglichen Schönheitsreparaturen wie .........., Arbeiten am Dach, an Innen- wie Außenwänden, an Garage, Regenrinnen und Fassaden, Heizungsanlagen (Wartung, Reparatur und Austausch), sowie Elektro-, Gas- oder Wasserinstallationen... " genauen Artikel lesen unter : http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-17711/steuererklaerung-2010-welche-handwerkerleistungen-sich-absetzen-lassen_aid_493124.html