Hallo, ich konnte innerhalb der Abnahmefrist nur 1/6 der vereinbarten Baufinanzierung abrufen. Darf die Bank von dem Vertrag zurücktreten ?

3 Antworten

Hallo Janan,

eine Kündigung seitens der Bank ist hier eigentlich nicht üblich.Aber Banken verlangen für Darlehensteile, wenn Sie bis zu einer bestimmtenFrist nicht in Anspruch genommen wurden, die sogenannten"Bereitstellungszinsen".

Dabei handelt es sich um Zinsen, die auf den noch nicht abgerufenen Darlehensteil erhoben werden. In der Regel liegen die Bereitstellungszinsen bei 0,25% pro Monat, was sich ja nach Höhe der nicht abgerufenen Darlehenssumme und Zeitraum ganz schön summieren kann.

Hoffentlich hilft Dir das weiter.

 

Alles Gute und viele Grüße.

 

Franziska von Interhyp

Janan:

I.d.R. nicht.

Ein bisschen mehr Sachverhalt wäre vorteilhaft.

Üblicherweise werden nach einer bestimmten Zeit ab Abschluss des verbindlichen Darlehensvertrages Bereitstellungszinsen fällig, die den Darlehensgeber für die Bereitstellung des Darlehens(restes)  entschädigen sollen.

Fall aus der Praxis:

Ein Friseur brauchte über zwei Jahre, um weitgehenst in Eigenarbeit und Nachbarschaftshilfe gerademal 35 % der Baumassnahme fertigzustellen. Bereitstellungszinsen ab dem  12. Monat nach verbindlicher Zusage wollte er  nicht zahlen. Und mit der Ablehnung der Änderung der Festschreibungsfrist war er auch nicht einverstanden. Wie hättest du  als Darlehensgeber entschieden?

Wie wird das begründet ?