Lottogewinn und Einlagensicherung - Nur Hunderttausend behalten?
Eine Frage an Finanzexperten.
Bankeinlagen sind innerhalb der Europäischen Union (EU) bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich geschützt. Jedes Land hat jedoch eigene Sicherungssysteme für den Fall einer Bankenpleite. Wird ein Lottogewinn auf eine Bank überwiesen die so überschuldet ist, dass sie zahlungsunfähig ist, darf die Bank den Lottogewinn behalten und muss dem Gewinner nur die Einlagensicherung von 100.000.- ausbezahlen. Wohin mit dem Lottogewinn?
6 Antworten
Kein Lottogewinn wird an eine Bank überwiesen, die so "überschuldet ist, dass sie zahlungsunfähig ist". Die Bank "behält" auch im Insolvenzfall nicht irgendetwas und zahlt auch nicht "die Einlagensicherung aus".
Da hast Du bestimmte Zusammenhänge komplett missverstanden.
Solltest Du mehr als €100.000 Einlagen bei einer Bank haben, die in Insolvenz geht, erhältst Du kurzfristig €100.000 von der Einlagensicherung zurück und was Du sonst noch zurück erhältst, falss überhaupt, käme entsprechend der Quote vom Insolvenzverwalter nach Abschluss des Verfahrens.
Ein ernst zu nehmender Ratschlag, wie Du einen Lottogewinn anlegen solltest, hinge von Deiner Risikobereitschaft und weieren persönlichen Voraussetzungen ab und könnte nur in einem umfangreichen Beratungsgespräch erarbeitet werden, was hier nicht machbar ist.
Du hast die Zusammenhänge nicht verstanden.
Die Air Berlin Pleite, die damalige Finanzkrise in den USA und russische Oligarchen haben absolut nichts mit einer potentiellen Bankenpleite in der EU bzw. Deutschland zu tun. Alles in einen Topf, einmal umrühren ergibt keinen schmackhaften Eintopf, sondern ungenießbaren Blödsinn.
Informier Dich besser, bevor Du hier solche unsinnigen Thesen verbreitest.
Eine etwas krause Darstellung. Du bestimmst schließlich, auf welches Konto der Lottogewinn ausgezahlt wird. Und Du weißt doch, ob Deine Bank zahlungsunfähig ist; sie hätte schon Deine Miete nicht überweisen können.
Ist eine Bank bereits zahlungsunfähig, so darf sie nur Gelder aus alten Verträgen annehmen und nicht Deinen Lottogewinn. Darüber wacht der Insolvenzverwalter.
Die Bank überweist in Deinem Beispiel auch nicht die € 100.000, sondern der Einlagensicherungsfonds.
Du bist selber dafür verantwortlich dafür zu sorgen, dass Dein Kontoguthaben von über € 100.000 schnellstens gemindert wird. Es gibt für die Aufteilung eines höheren Betrages genügend Park- bzw. Anlagemöglichkeiten.
Ich würde nie nie nie mein gesamtes Vermögn uf eine einzige Bank packen !!!! Guck mal : Dieser Einlagendings ist doch nur Beschiss: Da steht NIX dass ALLE Kunden und alle Banken bis 100.000 € gesichert sind sondern nur eine bestimmte Kohlen-Menge: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/einlagensicherung-ab-100-000-euro-vertrauensfrage-15776780.html
Wie mit allen größeren Vermögen:
Denken, verteilen, streuen auf verschiedene Anlageklassen, auf Sicherheiten achten.
Und natürlich ist 100.000 zwar der Mindestschutz aber nicht der einzige. Z.B. bei der Sparkasse ist die Haftung der Sparkassen untereinander deutlich mehr.
Auf der anderen Seite:
Warum glaubst Du, dass Bundesanleihen teilweise mit Minuszinsen ausgegeben werden / ausgegeben worden konnten? Weil z.B. Unternehmen in einem Jahr das Geld brauchten und es sicherer war es mit einem Minuszins der Bundesregierung zu geben als es auf Bankkonten zu lassen.
Wohin mit dem Lottogewinn?
In Sachwertanlagen natürlich.
- Aktien
- Fonds
- Rohstoffe
Na klar! "Bei einer Insolvenz kriegt der Kunde 100.000 €"
:-D hahaha. Hat man ja bei der Air Berlin Pleite gesehen : Der Kunde kam als LETZTER dran. Erst halten ersmal die großen Anteilseigner die Hände auf. Du glaubst doch wohl nicht dass Tante Erna und Hubert Otto ihr sauerverdientes Geld zurückbekommen? Hat man ja in den USA gesehen als FannyMae und Lehmann in den Kokurz gingen ALLE haben verloren. Nur die russichen Öligarchen nicht. Die haben vorher schon Kasse gemacht ! Also nix da mit Papa-Staat hilft dir.