Konkret geht es um den Punktwert (Faktor) je Zahn, der angesetzt wurde. Bei einem Faktor größer als 3,5 muß eine Begründung für den erhöhten Wert angegeben werden. Diese Begründung fehlt auf dem Kostenvoranschlag.
Habe ich im Nachhinein das Recht, die Kosten wegen dieses formalen Fehlers zu kürzen, obwohl ich vorweg den Kostenvoranschlag unterschrieben habe.
Grüße und Danke