Es ist von einem Kostenvoranschlag (sind alle unverbindlich, klären nur auf) für privatleistungen/private Zuzahlungen, z.B. für Füllungen die Rede. Ein Voranschlag ist keine Rechnung, dieser INFORMIERT NUR über nach ERFOLGTER Behandlung zu zahlenden Kosten und da steht KEINE Begründung drauf. Das ist normal, keine Sorge. Erst auf der Rechnung muss das stehen.
Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, dann wird eine Rechnung gestellt mit Begründung. Sollte diese Fehlen muss der Zahnarzt diese Rechnung korrigieren. Denn eine Begründung ist über 2,3f Satz gefordert und über 3,5f eine schriftliche Vereinbarung ein Muss.
P.s. Ein Heil-und Kostenplan für Zahnersatz klärt auch über Kosten auf, ist nach Genehmigung 6Monate gültig und wenn die Behandlung nicht erfolgt "verfällt" er oder muss erneut genehmigt werden. Und wieder steht die Begründung erst auf der Rechnung.
Ich hoffe die Antwort war hilfreich.