Es ist von einem Kostenvoranschlag (sind alle unverbindlich, klären nur auf) für privatleistungen/private Zuzahlungen, z.B. für Füllungen die Rede. Ein Voranschlag ist keine Rechnung, dieser INFORMIERT NUR über nach ERFOLGTER Behandlung zu zahlenden Kosten und da steht KEINE Begründung drauf. Das ist normal, keine Sorge. Erst auf der Rechnung muss das stehen.

Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, dann wird eine Rechnung gestellt mit Begründung. Sollte diese Fehlen muss der Zahnarzt diese Rechnung korrigieren. Denn eine Begründung ist über 2,3f Satz gefordert und über 3,5f eine schriftliche Vereinbarung ein Muss.


P.s. Ein Heil-und Kostenplan für Zahnersatz klärt auch über Kosten auf, ist nach Genehmigung 6Monate gültig und wenn die Behandlung nicht erfolgt "verfällt" er oder muss erneut genehmigt werden. Und wieder steht die Begründung erst auf der Rechnung.

Ich hoffe die Antwort war hilfreich.

...zur Antwort

Liegt nur eine kleine Zahnlücke vor und die restlichen Zähne sind nicht therapiebedürftig? Dann würde ich als Übergangslösung eine metallfreie Sunflex/Valplastprothese empfehlen. Damit kann man die Implantation nach hinten schieben, sparen und sogar während der Einheilzeit (3-6Monate) des implantats hat man durch diese Prothese keine störende Lücke.

Falls eine umfassende prothetische Lösung notwendig ist, kann es sein, dass die flexible Interimsprothese (s.o.) auch funktioniert. Das muss aber klinisch entschieden werden.

...zur Antwort