Hallo, unsere spielhallen sind seit 15.3 20 geschlossen aufgrund Beschluss der Landesregierung, wir bekommen jetzt kurzarbeitergeld?
In meinem Fall sind das 60%vom netto, frage wäre bekomme ich vom Arbeitsamt eine aufstockung dazu um meine Kosten zu decken und wenn muss ich das selber beantragen? Lg
1 Antwort
Du meinst bestimmt 15.04.2020.
Nur der Arbeitgeber kann Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. 60% erhalten Mitarbeiter ohne Kinder, 67% erhalten Mitarbeiter mit Kind(ern).
Das Kurzarbeitergeld kann nicht aufgestockt werden, wenn es die Grundsicherung überschreitet.
Wenn das Kurzarbeitergeld das Grundsicherungsniveau unterschreitet, kannst Du ALG 2 aufstockend beantragen. Sollte das bei Dir der Fall sein, frage bitte selbst beim Jobcenter / der Agentur für Arbeit selbst nach, wie das Antragsprozedere gemacht wird. Mache Dich leider auf sehr lange Wartezeiten gefasst.
Bei den jobcentern gibt es zur Zeit gar keine Wartezeiten, weil diese für Besuchsverkehr geschlossen sind. Anträge kann man selbst ausdrucken und in den Hausbriefkasten werfen.
Wieso soll er den 15.4. gemeint haben? In einzelnen Bundesländern gab es schon etwas früher diverse Schliessungen. In Berlin hat die Polizei z.B. schon Samstagabend Bars angefahren und auf Schliessung hingewiesen.