Hallo ich bin jetzt seit Ende März krank, ich hatte einen Arbeitsunfall. Bekommen ich trotzdem Urlaubsgeld? Danke im Voraus?
3 Antworten
Wenn eine Kürzung vertraglich festgeschrieben ist und der Vertrag juristisch wirksam die Freiwilligkeit der Urlaubsgeldzahlung festschreibt, ist eine Kürzung des Urlaubsgeldes bei Krankheit gesetzlich zulässig.
Im Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es: „Die Kürzung darf für jeden Tag der
Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts,
das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht
überschreiten.“
Was verstehst Du unter Urlaubsgeld?
Dein Urlaubsanspruch auf bezahlten Urlaub bleibt durch den Betriebsunfall unberührt. Oftmals ist allerdings das zusätzliche Urlaubsgeld eine trariflich geregelte oder freiwillige Leistung des Arbeitgebers, genauso wie das Weihnachtsgeldes.
Da in diesem Forum niemand Deinen Arbeitgeber kennt und auch niemand weiß wie lange Du schon dort beschäftigt bist, kannst Du keine weitere Aussage erwarten.
WARUM SCHREIST DU UNS SO AN?
DIESE SCHREIBWEISE IST NICHT NETT, INSBESONDERE WENN MAN UM HILFE BITTET
;-)
https://www.google.de/amp/www.frag-einen-anwalt.de/urlaubsgeld-anspruch--f269855.html%3famphtml=1
Einen Text ausschließlich in GROßBUCHSTABEN zu schreiben, gilt allgemein als
s c h r e i e n !
Wusstest du nicht ? Nun gut, so hast du nebenbei noch etwas von uns lernen können.
;-))
Ich kann nicht verstehen was sie meinen ,aber trotzdem Danke !