Witwenrente und eigene rente?
Ich beziehe nach dem Tod eines arbeitsunfalles meines mannes, die große bg witwenrente. Jetzt beantrage ich meine eigene rente. Muss ich die bg witwenrente angeben? Oder bekomme ich die bg witwenrente gekürzt?
Danke schon im voraus
2 Antworten
Ich würde das beiden Stellen jeweils mitteilen.
Bei der BG-witwenrente wird offenbar wie üblich angerechnet.
Bei Deiner eigenen Altersrente vermutlich nicht.
meines Wissens mußt du die BG Witwenrente natürlich angeben, und dann kann es sein das deine normale Rente angepasst und gekürzt wird.
Ich weiß es von mir, ich bekomme eine Unfall Rente von der BG, und im nächsten Jahr gehe ich in Rente, die BG Rente bleibt gleich und die Staatliche Rente wird angeglichen.
Ob das auch mit der Witwenrente so ist solltest du mal bei einem Beratungstermin deiner Rentenversicherung erfragen.
Das kann man sicher auch telefonisch erfragen, wenn man - so wie ich - ungerne zwei Stunden unterwegs ist, wenn man das auch in 5 Minuten klären kann.