BG-UNFALL-KURZARBEIT
Hallo Leute
Hatte einen schweren Arbeitsunfall und in dem Zeitraum bekam ich ein Schreiben vom Chef das ausgerechnet in dem Zeitraum Kurzarbeit ist wo ich Krank bin. Wie soll ich mich verhalten? Bekomm ich nicht 100% weiterhin? Ist das Rechtens?
2 Antworten
Hier werden 2 Fälle unterschieden .
1.Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten
2.Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) während der Kurzarbeit eingetreten
"Zur Unterscheidung der zwei Fälle gilt das Kalendermonatsprinzip. Danach ist der Beginn von Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit gegeben, wenn die Erkrankung in einem Kalendermonat eintritt, für den Kurzarbeit angemeldet ist.
Der erste Krankheitstag kann damit sogar vor dem ersten Arbeitsausfalltag liegen, wenn beide Tage in einem Kalendermonat liegen."
http://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_krankheit.html
Mit der Begründung ,dass du einen Arbeitsunfall hattest , wird er den Antrag auf Kurzarbeit sicherlich nicht durchkriegen .
Frag doch mal bei der Arbeitsagentur nach .Dort musste dein Chef den Antrag für die Kurzarbeit stellen.
Gruß Z... .
Ereignete sich der Unfall während der Kurzarbeit, wird auch nach Kurzarbeitertergehalt bezahlt.
Fällt nur die Krankenzeit in die Zeit der Kurzarbeit, erhältst Du die normale Lohnfortzahlung.
erhältst Du die normale Lohnfortzahlung.
Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem im Betrieb verkürzt gearbeitet wird, nur noch für die verkürzte Arbeitszeit (§ 4 Abs. 3 EFZG).
Also genau soviel wie Kurzarbeitergeld.
Der Unfall war am 07.Februar da war keine Kurzarbeit und ende Februar habe ich Post bekommen vom Chef das für Februar und März Kurzarbeit angemeldet ist. Quasi hat er die Kurzarbeit Rückwirkend für Februar gemacht nur weil ich da meinen Unfall hatte. Also müsste ich jetz ja Kurzarbeitergehalt bekommen was ja eigentlich nicht sein kann.