BG-UNFALL-KURZARBEIT

2 Antworten

Hier werden 2 Fälle unterschieden .

1.Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten

2.Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) während der Kurzarbeit eingetreten

"Zur Unterscheidung der zwei Fälle gilt das Kalendermonatsprinzip. Danach ist der Beginn von Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit gegeben, wenn die Erkrankung in einem Kalendermonat eintritt, für den Kurzarbeit angemeldet ist.

Der erste Krankheitstag kann damit sogar vor dem ersten Arbeitsausfalltag liegen, wenn beide Tage in einem Kalendermonat liegen."

http://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_krankheit.html

Mit der Begründung ,dass du einen Arbeitsunfall hattest , wird er den Antrag auf Kurzarbeit sicherlich nicht durchkriegen .

 Frag doch mal bei der Arbeitsagentur nach .Dort musste dein Chef den Antrag für die Kurzarbeit stellen.

Gruß Z... .

Ereignete sich  der Unfall während der Kurzarbeit,  wird auch nach Kurzarbeitertergehalt bezahlt.

Fällt  nur die Krankenzeit in die Zeit der Kurzarbeit, erhältst Du die normale Lohnfortzahlung. 


spacky 
Beitragsersteller
 11.03.2015, 05:32

Der Unfall war am 07.Februar da war keine Kurzarbeit und ende Februar habe ich Post bekommen vom Chef das für Februar und März Kurzarbeit angemeldet ist. Quasi hat er die Kurzarbeit Rückwirkend für Februar gemacht nur weil ich da meinen Unfall hatte. Also müsste ich jetz ja Kurzarbeitergehalt bekommen was ja eigentlich nicht sein kann.

Zitterbacke  11.03.2015, 07:51
@spacky

erhältst Du die normale Lohnfortzahlung. 

Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem im Betrieb verkürzt gearbeitet wird, nur noch für die verkürzte Arbeitszeit (§ 4 Abs. 3 EFZG).

Also genau soviel wie Kurzarbeitergeld.