Elterngeld/Verletztengeld?

3 Antworten

Hallo,

Ups...... eine ganz böse Kombination ! 

Lies mal hier und als mögliche Alternative insbesondere den Tipp ganz unten im Link:

https://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/themen/verletztengeld-nach-arbeitsunfall-bringt-kein-elterngeld


ewaldi 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 09:37

Hallo,

das ist leider nicht mein Fall. Bei mir war es umgekehrt: ich hatte den Arbeitsunfall nach der Geburt des Kindes nicht vorher.

Gruß

ewaldi

Der gleichzeitige Bezug von Verletztengeld und Elterngeld ist nicht möglich.

Hallo,

war der Arbeitsunfall vor oder nach der Entbindung?

Wurde das Verletztengeld aus der Beschäftigung vor der Schutzfrist oder aus der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit berechnet?

Gruß

RHW


ewaldi 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 09:32

Hallo,

der Arbeitsunfall war nach der Geburt. Ich habe schon in der Teilzeit gearbeitet, als der Unfall passiert ist. Das Verletztengeld wurde auch aus der Teilzeitbeschäftigung berechnet.

Gruß

ewaldi 

RHWWW  24.08.2017, 09:45
@ewaldi

Dann sind Elterngeld und Verletztengeld zeitgleich möglich (das Verletztengeld ersetzt ja nur das Entgelt aus der Teilzeitbeschäftigung).

ewaldi 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 09:54
@RHWWW

Danke! So habe ich auch gedacht. Nur die Krankenkasse will jetzt auf einmal das Verletztengeld nicht mehr auszahlen. Ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll. Wissen Sie vielleicht, wie ich der Krankenkasse "beweisen" kann, dass das möglich ist?

RHWWW  24.08.2017, 10:10
@ewaldi

Also das Verletztengeld wurde bisher ausgezahlt und jetzt nicht mehr? Was gibt die Krankenkasse ganz genau als Begründung für die Zahlungseinstellung an?

Ist es unklar, ob die jetzige Arbeitsunfähigkeit noch eine Unfallfolge ist?

ewaldi 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 10:22
@RHWWW

Krankenkasse sagt, dass zwei Entgeltersatzleistungen gleichzeitig nicht ausgezahlt werden können.

Es gibt kein Zweifel, dass die Arbeitsunfähigkeit eine Unfallfolge ist. 

RHWWW  24.08.2017, 10:35
@ewaldi

1) Hat die Krankenkasse einen schriftlichen Bescheid über die Zahlungseinstellung erlassen?

2) Oder wurde Verletztengeld bisher noch gar nicht gezahlt?

ewaldi 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 10:50
@RHWWW

1) Bis jetzt wurde ich nur telefonisch darüber informiert.

2) Das Verletztengeld wurde schon bezahlt. In den früheren Monat hat noch meine Frau das Elterngeld bekommen. Jetzt sollten es "meine Monaten" werden. Wir haben beide aber schon früher die Arbeitszeit begrenzt um das Kind zu betreuen. Ich eigentlich nur im kleinen Umfang, deswegen sollte ich nur das Minimum von Elterngeld bekommen (150€).

RHWWW  24.08.2017, 11:02
@ewaldi

Ah, jetzt kommen nach 11 Stunden die wesentlichen Details.

ewaldi 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 11:17
@RHWWW

Sorry. Ja, die Sache ist ein bisschen kompliziert. Ich wollte nur wissen, ob das grundsätzlich nicht möglich ist, Elterngeld und Verletztengeld gleichzeitig zu bekommen - so wie die Krankenkasse sagt. Die haben meine Details auch nicht interessiert.

RHWWW  24.08.2017, 12:21
@ewaldi

In §§ 45, 46 und 52 SGB VII ist keine Abgrenzung zum Elterngeld bzw. zur Elternzeit geregelt.

In den ausführlicheren Paragraphen zum Krankengeld kann m. E. § 49 SGB V zur Argumentation verwendet werden.

Die Krankenkasse entscheidet über Verletztengeld im Auftrage der Unfallversicherung. Man kann bei der Krankenkasse schriftlich oder persönlich nachhaken. Oder die Unfallversicherung direkt kontaktieren (was die Krankenkasse ggf. auch aktuell macht).

Gaenseliesel  24.08.2017, 12:31
@RHWWW

Sorry, ich mische mich mal einfach hier ein ;-)

Habe folgendes im Netz gefunden:

Auszug: " ....andere Ersatzleistungen, die nicht aufgrund der Geburt gezahlt werden, werden zwar angerechnet, das „Grund-Elterngeld“ von 300 Euro im Monat bleibt davon aber unberührt. 

Neben dem Arbeitslosengeld betrifft das auch das Kurzarbeitergeld, das Krankengeld, das Übergangs- oder *Verletztengeld*, der Gründungszuschuss und das Insolvenzgeld."

https://www.elternzeit.de/elterngeld-einnahmen/


RHWWW  24.08.2017, 12:41
@Gaenseliesel

Hallo Gänseliesel,

Danke für die Ergänzung. Hilfreiche Einmischungen sind immer gern gesehen.

Ein Argument mehr für den Fragesteller.

Gruß

RW

ewaldi 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 14:27
@RHWWW

Vielen Dank Euch Beiden!!! Das hat mir schon sehr geholfen. Jetzt weiß ich, dass ich nicht so unrecht hatte, wie die Krankenkasse behauptet hat.

Ich werde auf jedem Fall noch mit BG und Krankenkasse sprechen. 

Viele Grüße

ewaldi

RHWWW  24.08.2017, 18:45
@ewaldi

Immer gern.

Eine Bitte: Bei zukünftigen Finanzfragen den Sachverhalt eher etwas ausführlicher beschreiben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Antworten dann auch stimmen, steigt dann deutlich.

ewaldi 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 20:24
@RHWWW

Sie haben Recht. Ich merke mir das für die Zukunft. Es war ja auch meine erste Frage in einem Forum.