Elterngeld/Verletztengeld?
Ich habe Elterngeld beantragt und in Teilzeit gearbeitet. Hatte einen Arbeitsunfall. Kann ich Elterngeld und Verletztengeld gleichzeitig bekommen?
3 Antworten
Hallo,
Ups...... eine ganz böse Kombination !
Lies mal hier und als mögliche Alternative insbesondere den Tipp ganz unten im Link:
Hallo,
das ist leider nicht mein Fall. Bei mir war es umgekehrt: ich hatte den Arbeitsunfall nach der Geburt des Kindes nicht vorher.
Gruß
ewaldi
Der gleichzeitige Bezug von Verletztengeld und Elterngeld ist nicht möglich.
Hallo,
war der Arbeitsunfall vor oder nach der Entbindung?
Wurde das Verletztengeld aus der Beschäftigung vor der Schutzfrist oder aus der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit berechnet?
Gruß
RHW
1) Bis jetzt wurde ich nur telefonisch darüber informiert.
2) Das Verletztengeld wurde schon bezahlt. In den früheren Monat hat noch meine Frau das Elterngeld bekommen. Jetzt sollten es "meine Monaten" werden. Wir haben beide aber schon früher die Arbeitszeit begrenzt um das Kind zu betreuen. Ich eigentlich nur im kleinen Umfang, deswegen sollte ich nur das Minimum von Elterngeld bekommen (150€).
In §§ 45, 46 und 52 SGB VII ist keine Abgrenzung zum Elterngeld bzw. zur Elternzeit geregelt.
In den ausführlicheren Paragraphen zum Krankengeld kann m. E. § 49 SGB V zur Argumentation verwendet werden.
Die Krankenkasse entscheidet über Verletztengeld im Auftrage der Unfallversicherung. Man kann bei der Krankenkasse schriftlich oder persönlich nachhaken. Oder die Unfallversicherung direkt kontaktieren (was die Krankenkasse ggf. auch aktuell macht).
Sorry, ich mische mich mal einfach hier ein ;-)
Habe folgendes im Netz gefunden:
Auszug: " ....andere Ersatzleistungen, die nicht aufgrund der Geburt gezahlt werden, werden zwar angerechnet, das „Grund-Elterngeld“ von 300 Euro im Monat bleibt davon aber unberührt.
Neben dem Arbeitslosengeld betrifft das auch das Kurzarbeitergeld, das Krankengeld, das Übergangs- oder *Verletztengeld*, der Gründungszuschuss und das Insolvenzgeld."
https://www.elternzeit.de/elterngeld-einnahmen/
Hallo Gänseliesel,
Danke für die Ergänzung. Hilfreiche Einmischungen sind immer gern gesehen.
Ein Argument mehr für den Fragesteller.
Gruß
RW
Hallo,
der Arbeitsunfall war nach der Geburt. Ich habe schon in der Teilzeit gearbeitet, als der Unfall passiert ist. Das Verletztengeld wurde auch aus der Teilzeitbeschäftigung berechnet.
Gruß
ewaldi