Hallo habe einen verbindliche Neuwagenbestellung unterschrieben laut Händler alles i.o finanzierung steht hat er gesagt steht auch in der neuwagenbestellung?

8 Antworten

Du bist Unternehmer seit 1 Jahr. Du hast 50.000,- Euro investiert.

Warum war in Deinem Businessplan, den man über 3-5 Jahre macht, anscheinend der Wagen nicht enthalten? Dann wäre die Finanzierung nämlich mit über die Betriebsfinanzierung geklärt.

Der Vertragsfehler, die Finanzierung hätte als "conditio sine qua non" in den Vertrag gehört. Zu gut Deutsch, keine Werksfinanzierung = Vertrag hinfällig.

Nun hast Du das Problem am Hals, dass Du ein Auto bestellt hast (lt. Deiner Aussage verbindlich) und keine Finanzierung.

Als Existenzgründer dessen Unternehmen erst ein Jahr als ist, wird es schwierig eine Finanzierung zu bekommen. Nur 1.000,- Euro Gewinn (für eine Neugründung nicht schlecht, die meisten starten mit einem Anlaufverlust) bist Du für ein Kreditinstitut kein Traumkunde.

Was sagt Dein Gründercoach zu dem Thema? Warum hat der nicht dafür gesorgt, dass der Autokauf in den Geschäftsplan kam?

Insgesamt gesehen hast Du leider einiges falsch gemacht.

Das ist wieder einer der Fälle in denen man kein Stück weiter kommt mit einer Kurzbeschreibung; man müßte die gesamten Vertragsunterlagen sehen. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, daß der Verkäufer die Gültigkeit der Bestellung von dem Erfolg des Darlehensantrags abhängig gemacht hat. Dann aber ist man an den Kaufvertrag gebunden.

Jetzt hat der Händler angerufen.

Er bräuchte Gewerbeanmeldung,  Kopie Ausweis, Gewinn Verlustrechnung 2015 ich habe die Firma 2015 gegründet ca. 50000€ investiert  und letztes Jahr gesamt 1000 plus gemacht  durch die Anschaffungen.

Habe ganz ehrlich gesagt keine  Lust meinem Händler meine Gewinn Verlustrechnung zu übergeben.  Er lässt mich aber nicht aus dem Vertrag  dann will er 4500 Vertragsstrafe. Aber wenn keine Finanzierung zustande kommt ist der Vertrag  doch nichtig oder sehe ich das falsch?

Im Vertrag steht es aber unter zahlungshinweise/ Besondere Vereinbarungen mit Vorrang vor den nachfolgenden Verkaufsbedingungen

Klar ist zumindest das Du ein Auto gekauft hast. Alles was zur Finanzierung in diesem Zusammenhang vom Verkäufer gesagt wird ist unverbindlich, solange die entsprechende Bank die Kreditzusage nicht schriftlich gemacht hat. Das sind alles unverbindliche Angebote, die der Prüfung unterliegen. Das sollte Dir eigentlich klar sein. Oder meinst Du das der Verkäufer über den Kredit entscheidet? Wohl eher nicht. Niemand nirgens wo auf der Welt kann einen Vertrag zu lasten dritter machen.....