Was ich so in anderen Foren gelesen habe sind es kopplungsverträge. Ist ein Vertrag nicht erfüllt wird der andere nichtig. Da es ja über die Bank des Händlers laufen soll
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Im Vertrag steht es aber unter zahlungshinweise/ Besondere Vereinbarungen mit Vorrang vor den nachfolgenden Verkaufsbedingungen
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Im Vertrag steht bei Zahlungseingang Hinweise
Anzahlung xxxx
48 Monate Summe xxx
effektiver Zins 1,99%
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Jetzt hat der Händler angerufen.
Er bräuchte Gewerbeanmeldung, Kopie Ausweis, Gewinn Verlustrechnung 2015 ich habe die Firma 2015 gegründet ca. 50000€ investiert und letztes Jahr gesamt 1000 plus gemacht durch die Anschaffungen.
Habe ganz ehrlich gesagt keine Lust meinem Händler meine Gewinn Verlustrechnung zu übergeben. Er lässt mich aber nicht aus dem Vertrag dann will er 4500 Vertragsstrafe. Aber wenn keine Finanzierung zustande kommt ist der Vertrag doch nichtig oder sehe ich das falsch?