Halbes ausbildungsgehalt wenn ich erst vor 2 Wochen begonnen habe?
Hallo, ich habe Anfang der Woche meine Ausbildung begonnen, Mitte nächster Woche zahlt mein Arbeitgeber den ersten Lohn, so wurde es mir gestern erläutert weil ich nachfragen musste nach einer Lohnabrechnung. Nun frage ich mich, da ja kaum ein Arbeitgeber/Ausbilder im Vorfeld zahlt, ob ein Teil meines Gehalts einbehalten wird, weil ich ja eig nur 2 Wochen bisher in Ausbildung bin. Oder liege ich da ganz falsch?
Liebe Grüße
2 Antworten
Das kommt drauf an, wann Dein AG seine Löhne und Gehälter zahlt. Das gibt es durchaus, dass das Monatsgehalt schon Mitte des laufenden Monats (oder zum 20. oder 25. oder oder) gezahlt wird -, dann bekommst auch Du Mitte nächster Woche die Ausbildungsvergütung für den ganzen August.
Insgesamt relativ einfach:
Dein Ausbildungsbetrieb muss Dir nach § 18 BBiG ( Berufsbildungsgesetz ) bis zum letzten Werktag eines Monats Dein vollständiges Ausbildungsentgelt für den vorangegangenen Kalendermonat auszahlen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__18.html
(2) Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
Bedeutet also ..... er kann Dir die 2. Hälfte Deiner Ausbildungsvergütung für August nicht erst Mitte des folgenden Monats auszahlen. Aber er kann Dir jetzt - Mitte August - Dein vollständiges Auszubildendenentgelt für diesen Monat auszahlen.
Ich habe Dir den geltenden Paragraphen des BBiG als Link mit eingestellt.
Nur "Dein" Problem ist, dass Dich (D)ein Ausbildungsbetrieb während der Probezeit jederzeit fristlos kündigen kann - siehe dazu § 22 BBiG. Deshalb würde ich jetzt während der Probezeit nicht darauf herumreiten.
Vielen lieben Dank, so war auch meine Auffassung. Gibt leider nur so viele die es anders behaupten 😒