Habe dem Jobcenter nicht mitgeteilt das ich verheiratet bin und nun flog es auf was wird passieren?

AndiRat  22.07.2021, 11:54

Seit wann arbeitet Dein Mann nicht mehr? Wovon lebt Dein Mann ?

Zwergnase1986 
Beitragsersteller
 22.07.2021, 15:35

Der arbeitet schon seit 10 Jahren und länger nicht mehr. Seit 10 Jahren bin ich mit ihm zusammen und er wollte nie Geld vom Jobcenter

2 Antworten

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. Dein Mann hat kein eigenes Einkommen und auch kein verwertbares Vermögen. Oder er hat nur ein sehr geringes Einkommen, eine geringe Rente, etc. mit dem er Dir gegenüber keinen Unterhalt bezahlen könnte. Dann stellt das Falschangeben beim Jobcenter (nicht verheiratet und keine gemeinsame Wohnung mit dem Ehemann) keinen Betrug dar. Denn Ihr habt durch die Falschangabe zu wenig Leistungen bekommen! Hättest Du die Wahrheit gesagt, dann hätte das Jobcenter mehr zahlen müssen. Also gibt es keinen "Schaden" für das Jobcenter. Somit liegt keine Straftat vor!
  2. Dein Mann hat ein eigenes Einkommen. So hoch, dass es für Unterhaltszahlungen, etc. reicht. Dann wäre er Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Du hättest dann beim Jobcenter angeben müssen, dass Du mit deinem Mann zusammen in einem Haus wohnst und er ein Einkommen hat. Dann wurde Dir vermutlich zu viel an Leistungen zahlt. Das Amt würde das als Betrug ansehen. Hier wäre sinnvoll, sofort zum Jobcenter zu gehen und denen alles offen zu legen. So lässt sich die Strafe aus dem Betrug deutlich reduzieren.

Zwergnase1986 
Beitragsersteller
 23.07.2021, 12:38

Danke lieber andirat

Es ist ersteres. Er hat keinerlei eigenes Einkommen, keinen Cent hat er jemals verdient. (Also er hat schon eine Ausbildung etc,aber seit er krank ist eben keinen Cent mehr)

So wie du es schreibst ergibt es Sinn ich danke dir für deine liebe Antworten. Ich bin froh das es noch Menschen gibt die erst fragen und dann erst sich die Meinung bilden bzw erst die Meinung sagen wenn sie alle Hintergründe kennen. Danke

wilees  23.07.2021, 16:30
Denn Ihr habt durch die Falschangabe zu wenig Leistungen bekommen!

Irrelevant - denn für Ihn wurden keine Leistungen beantragt - ergo hatte er auch keinen Anspruch auf z.B. anteilige Kostenübernahme seines Bedarfes hinsichtlich der Miete - nämlich 50%. Deweiteren hat eine BG aus 2 Erwachsenen Ü25 auch nur Anspruch auf jeweils 90 % des Eckregelsatzes - damit wurde auch hier - betrachtet für den RS in 2021 monatlich 45 Euro überhöhte Regelsatzleistung erbracht. Rückwirkend wird kein JC den Bedarf des Mannes anerkennen!

AndiRat  27.07.2021, 15:03
@wilees

Es geht hier auch nicht um die Frage, ob rückwirkend Leistungen anerkannt oder erstattet werden. Es geht alleine um die Frage, ob ein strafbares Verhalten vorliegt. Und bei richtiger Antragstellung hätte das Jobcenter erheblich mehr zahlen müssen. Somit liegt zwar eine "Täuschungshandlung" vor, aber es fehlt am Schaden. Damit ist ein Betrugsvorsatz und eine Strafbarkeit wegen Betrugs ausgeschlossen.

wilees  27.07.2021, 16:06
@AndiRat

Das sehe ich anders, denn hier wurden willentlich zur "BG" falsche Angaben gemacht bzw. eine weitere in Gemeinschaft lebende Person ( aus Sicht des JC ) in betrügerischer Absicht verschwiegen.

Lebt eine weitere Person in der von der leistungsbeziehenden Person gemieteten Wohnung, so muss diese für 50% der KdU aufkommen. Und wenn es diese Person verweigert hat Antrag auf Leistungen zu stellen, so ist dies deren eigenes Verschulden und hinsichtlich der Überzahlungen an die FS irrelevant.

FS hat keinen Anspruch im erhaltenen Leistungsumfang - und darum geht es hier.

Könnte mir jemand sagen was die Auswirkungen nun sein könnten?

Eine Strafanzeige wegen Leistungserschleichung / Betrug ......

Siehe seite 6 unten :

https://www.hartziv.org/download/ALGII_Hauptantrag.pdf

Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (z. B. Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt

daher ist er nicht im stande arbeiten zu gehen.

ärztliche Diagnose ..... oder "Einbildung" / Papa Google Diagnose?

Wäre er nachweislich arbeitsunfähig, so könnte er ene Erwerbsminderungsrente beantragen und bewilligt bekommen, bzw. Grundsicherung nach SGB XII.

Außerdem möchte er nicht vom Jobcenter abhängig sein.

Logisch geht anders ..... wie lebt Ihr zu zweit vom Regelsatz in Höhe von 446 Euro?


Zwergnase1986 
Beitragsersteller
 22.07.2021, 15:40

Also erstmal danke das du schreibst...

Es ist also Erschleischung wenn man überhaupt kein Geld bekommt für eine 2. Person? Muss ich nicht verstehen. Aber nun ja... was weiß ich schon.

Es ist weder eine Google Diagnose noch ist es Einbildung wenn mindestens 3 mal im Jahr der Krankenwagen kommt weil mein Mann einen Blutdruck von über 200 hat.... Übrigens lies mal im Internet nach wieviel Menschen ohne Diagnose herumlaufen müssen

Wenn man weder führerschein/Auto hat und Nichtraucher einen Fernseher hat geht das wunderbar. Nicht jeder Mensch will ein großes Haus Auto und Geld.... alles nur materieller Mist!

wilees  22.07.2021, 15:46
@Zwergnase1986
wenn man überhaupt kein Geld bekommt für eine 2. Person?

Hoppela ..... bekommst Du doch ...... oder hat Dein Mann in den vergangenen 4 Jahren jeweils 50% der Kosten der Unterkunft sprich der Miete übernommen?

Wie sieht es überhaupt mit seiner Krankenversicherung aus?

Zwergnase1986 
Beitragsersteller
 22.07.2021, 21:23
@wilees

Nein ich habe für meinen Mann kein Geld bekommen, ich bin als lediglich Person dort angemeldet. Er ist über mich versichert, Familienversicherung nennt sich das!

wilees  23.07.2021, 12:18
@Zwergnase1986

Du möchtest es nicht begreifen - als Person welche mit einer weiteren Person in ehelicher Gemeinschaft lebt stünde Dir nach geltendem Recht als Anteil an den KdU nur 50% Miete zu. Mithi bezahlt der Steuerzahler auch für Deinen Ehemann 50 % Eurer Unterkunftskosten.

Beziehst Du selbst nur ergänzende Leistungen oder wie war es sonst möglich Deinen Mann bei Dir über Deine KK versichern zu lassen - denn das geht i.d.R. bei Personen welche ausschließlich von Leistungen nach SGB II bzw. XII leben nicht - denn dort ist die Möglichkeit einer Familienversicherung ausgeschlossen.

Zwergnase1986 
Beitragsersteller
 23.07.2021, 12:41
@wilees

Ich hatte damals gefragt ob ich meinen Mann über mich anmelden kann auch wenn ich beim Jobcenter bin. Und es funktioniert einwandfrei. Er ist über mich versichert, familienversicherung. Wenn sich eine Familie beim JC anmeldet sind diese ja auch nicht alle einzelnd angemeldet

Zwergnase1986 
Beitragsersteller
 23.07.2021, 12:42
@wilees

Nur ich erhalte Leistungen als wäre ich Single

wilees  23.07.2021, 13:23
@Zwergnase1986
Nur ich erhalte Leistungen als wäre ich Single

Nur Du bist nun einmal kein Single, sondern ( vermutlich ) eine verheiratete Frau.

wilees  23.07.2021, 13:33
@Zwergnase1986

https://www.hartziv.org/blog/20190801-hartz-iv-krankenversicherung-wer-zahlt-die-krankenkasse.html

Hartz IV Empfänger sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In einer Bedarfsgemeinschaft ist jeder Hartz IV Empfänger selbständig krankenversichert.

Und spätestens wenn die KK diesen Fehler bemerkt, werden derbe Nachforderungen auf Deinen Mann zukommen - mindestens die Beitragszahlungen - wenn nicht gar die bisherigen Leistungen welche seit Aufnahme in die Familienversicherung gewährt wurden.

Und noch einmal - eine Bedarfsberechnung seitens des JC sieht rechtlich betrachtet nun einmal anders aus - sprich Dein !! Bedarf wäre 90% des Eckregelsatzes von 446 Euro - also nur 401 Euro zuzüglich 50 % der Miete.

Und da Ihr keine Leistungen für Deinen Mann beantragt habt, hast Du seit Eheschließug deutlich zuviel Leistungen bezogen. Und dabei ist es gleichgültig, ob Ihr zu zweit höhere Leistungen hättet beziehen / beanspruchen können. Rückwirkend werden da keine Leistungen anerkannt werden.

wilees  23.07.2021, 17:26
@wilees

Nachtrag :

https://www.hartz4.org/sozialbetrug/

Wie wird ein Sozialbetrug sanktioniert? Die für Sozialbetrug beim Bezug von Hartz-4-Leistungen veranschlagte Strafe ist in § 263 StGB definiert. Ein Betrug wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. Schon der Versuch ist strafbar.