Wenn es dein erster eigener Haushalt ist, dann wirst du wahrscheinlich eine Erstausstattung erhalten. Wenn dem nicht so ist, dann musst du schauen, ob es ein Härtefall ist!

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Wenn der Restaurantbetreiber der gleiche ist, wie in dem vorherigen Restaurant, dann würde ich sagen, dass die den Gutschein annehmen müssen. Ansonsten würde ich versuchen, die Kohle zurückzuholen.

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Eben, wenn du nicht kündigen möchtest, dann musst du das auch nicht. Aber ich würde mich mal das andere Angebot genauer anschauen und dann entscheiden.

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