Grundsicherung und Kleingewerbe geht das?
folgendes, ich arbeite in einer WFBM (behinderten werkstatt) und möchte mir eigendlich ein Kleingewerbeschein besorgen, fakt ist das ich mit dem Gewerbeschein die werkstatt verlassen muss wegen dem leistungsträger. aber wie schaut es mit der Grundsicherung aus, wird diese mir dann auch genommen so das ich am ende gefühlt auf der strasse lande oder ähnliches?
1 Antwort
Niemandem kann verboten werden zu arbeiten.
Jeder hat das Recht ein Gewerbe anzumelden (außer er hätte ein Gewerbeverbot, aber das ist ein völlig anderer Bereich).
Die Vorschriften für die Anrechnung des Einkommens sind klar geregelt.
Wenn Du also 500,- Euro verdienen würdest wären davon 30 % anrechnungsfrei, also 150,- Euro. Die anderen 350,- Euro würden von der Grundsicherung gekürzt.
der Höchstbetrag der Anrechnungsfreiheit sind 50 % des Regelsatzes von 424,- Euro, also 212,- Euro.
Also ab 707,- Euro aufwärts bleiben 212,- Euro anrechnungsfrei und der Rest wird auf die Grundsicherung angerechnet.