Ich bin 1960 nach Lateinamerika ausgewandert. Ich habe 30 Jahre dort gelebt und in dieser Zeit keine Steuern oder Versicherungsbeiträge in Deutschland gezahlt. Nach 30 Jahren bin ich im Alter von 54 Jahren nach Deutschland zurückgekehrt und habe dort 6 Monate als Angestellter (versicherungspflichtig) gearbeitet. Dann wurde ich arbeitslos und habe Sozialhilfe bekommen bis die Grundsicherung eingeführt wurde. Ich bekomme eine kleine Rente ca. €70. Der Rentenanspruch ergibt sich aus meinen Arbeitszeiten und Studienzeit in Deutschland vor meiner Auswanderung und den sechs Monaten mach meiner Rückkehr. Die Grundsicherung beträgt ca. €650. Davon wird meine Miete (€250) und Nebenkosten (€110) bestritten. Der Rest dient dem Lebensunterhalt. Ich bin deutscher Staatsbürger, alleinstehend und heute über 70 Jahre alt.
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