Darf OEG auf Grundsicherung angerechnet werden?

1 Antwort

Nicht als Einkommen gelten z. B. die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, Grundrenten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Opferentschädigungsgesetzes oder nach § 80 Soldatenversorgungsgesetz.

https://www.finanzfrage.net/frage/darf-oeg-grundrente-vom-sozialamt-grundsicherung-angerechnet-werden

Woher ich das weiß:Recherche

SnowWhite86 
Beitragsersteller
 02.10.2019, 18:53

Oh vielen Dank das erleichtert mich sehr. :)