Grunderwerbsteuer bei Immobilie auf Erbbaupacht?
Habe bei einer vom Vater geerbten Eigentumswohnung die auf einem Grundstück der Kirche (Erbbaupacht) steht eine im Haus befindliche Garage von einem anderen Eigentümer gekauft. Die Grundsteuer wurde dadurch natürlich auch höher. Aber das Finanzamt hat von mir für diese Garage zusätzlich auch Grunderwerbssteuer verlangt obwohl der Grund der Kirche gehört und ich Pacht bezahle. Der Notar sagt man darf da nicht logisch denken, das sei einfach Usus!
Die Gesetze sind meiner Meinung nach einfach Irre.
2 Antworten
Ich sehe nicht, was da 'irre' oder 'unlogisch' sein sollte - das steht schlicht und ergreifend genau so im Gesetz.
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 steht der Erwerb von Erbbaurechten dem Erwerb von Grundstücken gleich, und demnach wird natürlich auch Grunderwerbsteuer fällig, das Finanzamt hat alles richtig gemacht.
Wie wird die Grunderwerbsteuer bei Erbpacht berechnet – ein Beispiel (estador.de)
Ich finde das auch unlogisch. Wenn ich beispielsweise ein Grundstück kaufe und später separat ein Haus darauf setze, zahle ich nur auf den Grunderwerb die Grunderwerbsteuer, und nicht auf den Preis für den Hausbau. Aber man muss Steuergesetze nicht verstehen, nur anwenden.
Selbstverständlich hast du einen Grundstücksanteil gekauft. Ansonsten hätte es keinen Grund gegeben, einen notariellen Vertrag zu schließen.
Das das Grundstück durch die Kirche mit Erbpacht belastet ist und du folglich die Pacht zahlen musst, ist doch für deinen Kaufvertrag völlig unerheblich. Es ist nun eben deine Garage und nicht mehr die des Nachbarn. Somit ist Grunderwerbsteuer zu zahlen. Ich verstehe nicht, was daran unlogisch sein soll.
Rein vom Gesetz her mag das stimmen aber logisch auf keinen Fall denn ich erwerbe keinen Grund sondern ich bezahle Pacht für den Grund. Dann müßte auch ein Landwirt der einen Acker vom anderen pachtet Grunderwerbsteuer bezahlen.
Oder man müßte den Namen der Steuer ändern in z. B. Grundnutzungssteuer oder so.....