Otto/Hermes Lieferproblem?

Answer123  23.08.2021, 16:12

Du bist absolut sicher, dass du niemals einen Ablageort ausgewählt hast oder sonst wie einer Ablage zugestimmt hast? Weder auf Papier, noch online?

Zorrox 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 17:17

Ja ich bin mir sicher. Musste danach sogar googlen. Ich weiß, dass man das für einzelne Bestellung machen kann aber habe es für diese Bestellung nie gemacht. Und einen dauerauftrag

1 Antwort

Es ist doch immer wieder das gleiche... Eine Leistungsklage halte ich hier für wenig sinnvoll, ich präferiere den Weg über Nachfrist und Rücktritt vom Vertrag. Entsprechend ist auch mein Antwortvorschlag formuliert:

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Deine Rücksendeadresse

Einschreiben Rückschein

Otto GmbH & Co KG

Werner-Otto-Straße 1-7

22179 Hamburg

[⟶rechtsbündig] 23.08.2021

Nachfrist gem. § 323 Abs. 1 BGB / Bestell-Nr. XXXXXX/ Knd.-Nr. XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

am XX.XX.2021 habe ich unter obiger Bestellnummer den Artikel XYZ - Art.-Nr. XXXXX bestellt. Vereinbart wurde die Zahlungsart "Rechnung". Die Fälligkeit der Geldforderung setzt daher die Erfüllung Ihres Teils des Kaufvertrages, also die mangelfreie und vollständige Lieferung der bestellten Ware voraus.

Leider haben Sie Ihren Teil des Kaufvertrages bislang nicht erfüllt. Bis zum heutigen Tage habe die bestellte Ware nicht erhalten, wie ich Ihnen bereits am XX.XX.2021 postalisch / telefonisch / per E-Mail [Unzutreffendes bitte streichen] mitgeteilt habe.

Entgegen der Angabe in der Sendungsverfolgung und möglichen gleichlautenden Aussagen von Hermes wurde die Sendung nicht zugestellt. Ebenso wurde kein "Wunschablageort" ausgewählt oder eine anderweitige Abstellerlaubnis erteilt. Entsprechende Aussagen von Hermes sind falsch. Hermes hat auch trotz meiner schriftlichen Aufforderung nie den Versuch unternommen, die angebliche Existenz einer Abstellerlaubnis zu belegen.

Damit ist keine Übergabe des Artikels im Sinne des § 446 BGB erfolgt, mit der Folge, dass Sie mir weiterhin die Erfüllung des Kaufvertrages schuldig sind. § 447 Abs. 1 BGB ist auf Verbraucher nicht anwendbar (§ 475 Abs. 2 BGB) und hat daher für meinen Fall keine Relevanz. Ein möglicher Verlust der Sendung durch Hermes fällt mangels Gefahrenübergang ebenfalls in Ihren Risikobereich und berührt Ihre Pflichten mir gegenüber nicht.

Ich fordere Sie daher höflichst auf, mir bis zum 06.09.2021 den bestellten Artikel oder hilfsweise einen neuen Artikel aus Ihrem Bestand zu liefern. Nach fruchtlosen Ablauf der Frist werde ich ohne weitere Ankündigung vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 323 Abs. 1 BGB). Sollten Sie nicht bereit oder in der Lage sein, die Lieferung innerhalb der genannten Frist vorzunehmen, bitte ich um Mitteilung bis spätestens 01.09.2021, damit ich mich um eine alternative Bezugsmöglichkeit kümmern kann. Außerdem bitte ich um Korrektur der entsprechenden Rechnung, damit ich Zahlung der übrigen Artikel vornehmen kann. Sollte mir zum Fälligkeitstermin keine korrigierte Rechnung vorliegen, werde ich die Zahlung selbstständig anpassen.

Mit freundlichen Grüßen

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23.08.2021 18:12 Uhr: Änderung des Textes gemäß Schilderung des FS

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Answer123  29.08.2021, 18:17

Zur Info für Mitlesende:

Wie schon beim letzten Mal verweist Otto auf Hermes und Hermes wiederum auf Otto. Ob das schlichte Inkompetenz ist oder tatsächlich Absicht, wissen nur die Akteure bei Otto und Hermes. Ich gehe ja eher von letzterem aus. Wir lassen uns auf diesen Kindergarten aber nicht ein.