Ebay trotz Grundsicherung?

1 Antwort

Bei Verkäufen über eBay wäre zu unterscheiden, ob es sich um den Verkauf von Gegenständen des persönlichen Besitzes handelt (Vermögensumwandlung) oder um ein handeln mit Ware (das wäre Einkommen).

Meiner Meinung nach hast Du nichts zu befürchten, wenn der verkaufserlös unter 160 € im Monat bleibt und Du kein Gewerbe damit betreibst.


Deiros 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 14:11

naja, es sind ja pflanzen aus meinem privatbesitz. und nein, ich bin privat angemeldet. frage (nicht böse sein, ok?): wie kommstu auf 160€? kann man das wo nachlesen (am geilsten wär natürlich noch 'n paragraph dazu)?

Deiros 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 14:24
@Primus

aber primus... (seufz) ich bin kein rentner... :D

EnnoBecker  15.10.2014, 14:33
@Deiros

Dann solltest du das mit der Grundsicherung ein wenig erläutern.

Primus  15.10.2014, 19:06
@Deiros

@Dairos: > Grundsicherung bei Erwerbsminderung

Wie soll ich es denn sonst verstehen? Wieso bist Du als Bezieher von Erwerbsminderungsrente kein Rentner?

cyracus  16.10.2014, 13:32
@Primus

@Primus, Bezieher von Erwerbsminderungsrente sind Menschen aller Altersgruppen. Aus Krankheitsgründen sind sie nicht in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese Menschen bekommen eine entsprechende Rente, und weil sie zum Leben (allgemein) nicht ausreicht, wird ihnen der Betrag aufgestockt bis zur Grundsicherung (so wie bei hartz IV = Kosten der Unterkunft, anteilig Krankenversicherung + Regelsatz). Das wird dann Grundsicherung bei Erwerbsminderung genannt.

Während bei Hartz IV ein deutlich höherer Vermögensfreibetrag besteht, haben diejenigen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung lediglich einen Vermögensfreibetrag von 2.600 Euro. (Bei den genannten Zahlen gehe ich von einem Single aus.)

Auch die Zuverdienstmöglichkeiten sind anders geregelt als bei Hartz IV. - Während die Hartzis die ersten 100 Euro behalten dürfen plus 20% von 101 - 800 Euro und darüber hinaus 10%, ist es bei diesen Grundsicherungs-Beziehern so geregelt:

Ab dem ersten Euro dürfen die 30% behalten, der Freibetrag beim Zuverdienst ist gedeckelt bei 50% des Regelsatzes (= 391 : 2). - Bei denjenigen mit Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit kommt hinzu - (dies schreibe ich hier nun so, weil es für den Fragenden sehr wichtig sein kann und er dies ja auch liest), dass sie bei Zuverdienst vorsichtig sein müssen, denn

@Deiros

Lies bitte diese Diskussion im elo-Forum, dort wird darauf hingewiesen:

“Wenn du Eu-Rente beziehst und anfängst dazu zu verdienen, musst du das der DRV melden und die kann (wird wahrscheinlich) dich zum Gutachter schicken.“

http://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/52374-zuverdienst-grundsicherung.html

LG ♥ ‹(•¿•)›