Ebay trotz Grundsicherung?
Ich bin Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Ich habe neulich auf Ebay etwas aus meiner Pflanzensammlung für ein paar Öcken verkauft. Jetzt meinte ein Bekannter, ich dürfe das nicht, jeder auf Ebay hinzuverdiente Betrag würde mir angerechnet und abgezogen. Stimmt das?
Bitte sachliche, verlässliche und verständliche Antworten. Danke im Vorraus.
1 Antwort
Bei Verkäufen über eBay wäre zu unterscheiden, ob es sich um den Verkauf von Gegenständen des persönlichen Besitzes handelt (Vermögensumwandlung) oder um ein handeln mit Ware (das wäre Einkommen).
Meiner Meinung nach hast Du nichts zu befürchten, wenn der verkaufserlös unter 160 € im Monat bleibt und Du kein Gewerbe damit betreibst.
Dann solltest du das mit der Grundsicherung ein wenig erläutern.
@Primus, Bezieher von Erwerbsminderungsrente sind Menschen aller Altersgruppen. Aus Krankheitsgründen sind sie nicht in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese Menschen bekommen eine entsprechende Rente, und weil sie zum Leben (allgemein) nicht ausreicht, wird ihnen der Betrag aufgestockt bis zur Grundsicherung (so wie bei hartz IV = Kosten der Unterkunft, anteilig Krankenversicherung + Regelsatz). Das wird dann Grundsicherung bei Erwerbsminderung genannt.
Während bei Hartz IV ein deutlich höherer Vermögensfreibetrag besteht, haben diejenigen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung lediglich einen Vermögensfreibetrag von 2.600 Euro. (Bei den genannten Zahlen gehe ich von einem Single aus.)
Auch die Zuverdienstmöglichkeiten sind anders geregelt als bei Hartz IV. - Während die Hartzis die ersten 100 Euro behalten dürfen plus 20% von 101 - 800 Euro und darüber hinaus 10%, ist es bei diesen Grundsicherungs-Beziehern so geregelt:
Ab dem ersten Euro dürfen die 30% behalten, der Freibetrag beim Zuverdienst ist gedeckelt bei 50% des Regelsatzes (= 391 : 2). - Bei denjenigen mit Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit kommt hinzu - (dies schreibe ich hier nun so, weil es für den Fragenden sehr wichtig sein kann und er dies ja auch liest), dass sie bei Zuverdienst vorsichtig sein müssen, denn
@Deiros
Lies bitte diese Diskussion im elo-Forum, dort wird darauf hingewiesen:
“Wenn du Eu-Rente beziehst und anfängst dazu zu verdienen, musst du das der DRV melden und die kann (wird wahrscheinlich) dich zum Gutachter schicken.“
http://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/52374-zuverdienst-grundsicherung.html
LG ♥ ‹(•¿•)›
naja, es sind ja pflanzen aus meinem privatbesitz. und nein, ich bin privat angemeldet. frage (nicht böse sein, ok?): wie kommstu auf 160€? kann man das wo nachlesen (am geilsten wär natürlich noch 'n paragraph dazu)?