Gilt Au-Pair als Berufsausbildung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.

Hier geht es weiter: http://www.channelpartner.de/recht/2585973/

Wenn man zum Beispiel eine Ausbildung als Erzieherin gemacht hat und dannach als Professional AuPair nach USA oder Australien geht und zusaetzlich 10 Stunden in der Woche einen Sparchkurs belegt hat, dann wuerde oft das Kindergeld weiter anerkannt.

http://erzieherin-im-ausland.de/

Auf jeden Fall versuchen, es ist ja eine Weiterbildung und Auslandserfahrung

http://erzieherin-im-ausland.de/ - (Au Pair, Berufsausbildung)

Ein Auslandsaufenthalt als Au-Pair wird natürlich nicht als Berufsausbildung anerkannt. Und folglich bekommen die Eltern auch kein Kindergeld für solch einen Aufenthalt. Aber man kann das Problem in der Tat lösen, indem das Kind mindestens 10 Stunden pro Woche einen Sprachkurs macht. Viel Erfolg!