Wohnsitzaufgabe für steuerfreiheit bei Auslandspraktikum?


13.02.2020, 13:58

Also soweit ich das jetzt verstanden habe - man möge mich gerne korrigieren - ist es folgendermaßen. Meinen Wohnsitz muss ich aus steuergründen nicht abmelden. Wichtig ist, ob ich meinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt während des Praktikums in Deutschland habe. Hätte ich in meinem Fall nicht, da ich mein Zimmer untervermiete und keinen zugriff mehr drauf habe und für mehr als 183 tage im Ausland bin. Aus diesem Grund wäre ich nur noch beschränkt Einkommenssteuerpflichtig (nicht sozialversicherungspflicchtig?) und muss dann, Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens keine Steuern in Deutschland zahlen.

Man möge mich konstruktiv korrigieren. Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.

mfg

Johoins

2 Antworten

Das ist ein Trugschluss.

Ich weiß nicht, ob es ein DBA mit Pakistan gibt. Aber falls ja, spielen die 184 Tage auch keine Rolle.

Es genügt, wenn du an einem Tag im Jahr in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast (Achtung! Melderecht ist nicht Steuerrecht), um zu dem Ergebnis zu kommen, dass die in Pakistan erzielten Einkünfte in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Wenn die Einkünfte in Pakistan deine einzigen sind, wäre zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, die unbeschränkte Steuerpflicht ach § 1 (3) EStG zu beantragen.

Insgesamt sind hier zu viele Unbekannte in der Rechnung, als dass man einen konkreten Hinweis geben könnte.

Warum man da mit dem Finanzamt telefoniert, verstehe ich auch nicht. Erstens bringt es nichts, weil die keine Ahnung haben und zweitens dürfen wir uns hier dann wieder über eine weitere Frage freuen, in der es darum geht, warum das Finanzamt so lange braucht, um eine Steuererklärung zu bearbeiten.

Ich rufe ja auch nicht bei der Krankenkasse an und frage, welche Augenoperation für mich in Frage kommt.


Johoins 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 14:46

Also die Idee mit dem Finanzamt war wohl ein Holzweg, sehe ich ein. Ich dachte einfach, dass die Menschen die mit sowas Tag ein Tag aus zu tun haben, wissen wie man da vorgeht.

Ich habe dieses Jahr schon in Deutschland gearbeitet und werde vermutlich danach auch relativ zügig wieder eine Tätigkeit aufnehmen.

Ich dachte das mit der unbeschränkten Steuerpflicht gilt dann vlt. einfach nur für das halbe Jahr im Ausland.

Danke auf jeden Fall, das hat mir schon weitergeholfen.

PS: Ich will hier keinen auf Steueroase oder Uli Hoeneß machen aber wenn mir nach dem Praktikum jemand etwas sagen würde wie: "Oh, warum hast du dich denn nicht abgemeldet? Dann hättest du dir doch so und soviel sparen können" das hätte mich geärgert.

EnnoWarMal  13.02.2020, 16:02
@Johoins
Ich dachte das mit der unbeschränkten Steuerpflicht gilt dann vlt. einfach nur für das halbe Jahr im Ausland.

Ist auch so, allerdings hat der Gesetzgeber in weiser Voraussicht einen § 2 (7) Satz 3 EStG geschaffen.

Was wolltest Du beim Finanzamt - das ist für die Festsetzung und Beitreibung von Steuern u. Abgaben zuständig. Oder hast Du ein Schild mit "Auskunftei" gesehen?

Du arbeitest zwar vorübergehend im Ausland.

An Deinem Status in Deutschland ändert sich deshalb nichts.


Johoins 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 13:35

Hallo Correct,

vielen Dank für dein nette Antwort.

Ich hätte gerne so eine Antwort wie: "Hallo Herr XYZ, sie müssen sich nicht abmelden. Mit Pakistan besteht ein Doppelbesteuerungseinkommen und deshalb zahlen sie in Deutschland keine Steuern, ihr Einkommen unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Ein schönen Tag noch!" Oder eben andersrum.

Ich habe leider kein Finanzwesen und Steuerrecht studiert und einfach ist die Thematik wirklich nicht.

mfg

Johoins

correct  13.02.2020, 13:49
@Johoins

Wenn Du die Antwort angeblich kennst, dann musst Du nicht fragen.

Das DBA hat mit Dir nichts zu tun.

Du bist Deutscher, Du lebst in D., Dein AG ist in D.

Steuern und Abgaben bekommt D.

Johoins 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 14:05
@correct

Mein Arbeitgeber hat seinen Hauptsitz in Deutschland, ein Landesbüro jedoch in Pakistan. Ich lebe und arbeite in diesem halben Jahr nicht in Deutschland und habe deshalb weder gewöhnlichen Aufenthalt noch Wohnsitz in Deutschland.

correct  13.02.2020, 14:14
@Johoins

Du willst also auf Teufel komm raus eine vorgefertigte Antwort.