Ich denke, dass dich dein Anwalt beruhigen kann oder schon beruhigt hat. Du kannst jedenfalls noch fristwahrend Einspruch einlegen. Die Zahlung kann dir nicht zum Nachteil gereichen, da ich davon ausgehe, dass dein Anwalt nicht benachrichtigt wurde oder sich zuerst mit dir besprechen musste.
Antwort
Antwort
Wie schon beantwortet, gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe (für außergerichtliche Rechtsverfolgung) und der Prozesskostenhilfe (für gerichtliche Rechtsverfolgung). Es gilt aber immer die freie Anwaltswahl. Du kannst daher jeden Anwalt deines Vertrauens aufsuchen. Er sagt dir dann auch, welche weiteren Voraussetzungen bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bestehen.
Antwort
Beim Kindesunterhalt kommt es nur darauf an, wer leiblicher Vater ist, der zahlt. Etwas anderes gilt beim Ehegattenunterhalt, wenn z. B. der Berechtigte sich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat. Zurecht muss das Kind nichts ausbaden, zumal es schon nicht gewollt sein mag.
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.