Gibt es bei Stafverfahren eine Prozesskostenhilfe?
Gegen eine Bekannte ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Diebstahls (Ladendiebstahls). Wisst ihr, ob es dafür Prozesskostenhilfe oder sonst eine staatliche Unterstützung gibt, weil die Bekannte kein Geld hat, sich einen Rechtsanwalt zu leisten?
2 Antworten
Nein! Die Prozesskostenhilfe wird aussschließlich Klägern gewährt, die ohne PKH ihre Rechte nicht durchsetzen könnten, in Sozial- bzw. Arbeitsgerichtsverfahren oder anderen Zivilangelegenheiten. In Strafverfahren sind dies dann ausschließlich die Nebenkläger.
Damit deine Bekannte nicht ohne anwaltliche Vertretung bleibt, wird ihr ein Pflichtverteidiger zugeordnet, wenn sie sich keinen anderen Anwalt leisten kann.
Meine (ungefragte) Meinung: Wer sich beim Klauen erwischen läßt, sollte es auch sportlich zugeben (und nicht noch die Allgemeinheit für seine Dummheit und Ungeschicklichkeit durch Beantragung von staatliche Hilfe "bestehlen" wollen).
Da Prozesskostenhilfe schon das falsche Stichwort ist, empfehle ich noch Pflichtverteidigung: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger