GF-Gehalt besser aus operativer Holding beziehen oder aus dem Stammunternehmen?
Ich erwerbe derzeit ein mittelständisches Unternehmen (GmbH). Hierzu gründe ich eine Holding-Gesellschaft als GmbH & Co. KG. Diese Holding soll zum einen die Unternehmensanteile als Gesellschafter halten, eben aber auch die Vermietung und das halten der Immobilie übernehmen. Nun ist geplant weitere Umsätze innerhalb dieser operativen Holding zu generieren.
Meine Frage an dieser Stelle: Ist es besser das GF-Gehalt aus der Holding zu beziehen oder aus dem hauptumsatzführenden Unternehmen !?
Mir gehts halt u.a. um das Thema Höhe des Entgeltes. Kommt es aus der Holding so ist es im Hauptunternehmen durch getrennte Buchhaltungen nicht sichtbar. Steuerlich dürfte es bedingt durch einen Gewinnabführungsvertrag kaum einen Unterschied machen, oder ?
1 Antwort
Nun ist geplant weitere Umsätze innerhalb dieser operativen Holding zu generieren.
Warum?
Kommt es aus der Holding so ist es im Hauptunternehmen durch getrennte Buchhaltungen nicht sichtbar.
JA und? das ist doch egal.
Du kaufst ein komplettes Unternehmen, aber bisher wohl ohne unternehmerische Erfahrungen.
Nimm Dir einen Gründercoach, dessen Arbeit wird bezuschusst und hilft Dir über diese Dinge weg.
Wenn die unternehmerischen Erfahrungen vorhanden sind, so sollte auch ein Steuerberater vorhanden sein.
DEr hätte dann nämlich schon gesagt, dass Verträge zwischen eigenen unternehmen so zu schließen sind, wie unter fremden Dritten.
Also entweder ist der Geschäftsführer bei der operativen Gesellschaft angestellt, oder alternativ, der Geschäftsführer ist bei der Holding angestellt und die Holding hat einenVertrag für die Geschäftsführung mit der Tochtergesellschaft. Beides ist möglich. Aber die Verträge sollten konsequent sein.
Wenn schon eine Betriebsaufspaltung, dann aber durchdacht und richtig. Wenn die Holding die Besitz und Geschäftsleitungsfunktion hat, dann sollte man dabei bleiben und für die mitgebrachten Kunden, sprich den zweiten Geschäftsbereich auch eine eigene Gesellschaft tätig werden lassen.
Falsch, es sind weitreichend unternehmerische Erfahrungen in Einzelfirmen, oHG's und GmbH vorhanden, daher ist ein Gründercoach nicht von Nöten.
Da ich aktuell Umsätze mit Kunden fahre die ich mitnehmen werde da sie an meine Person gebunden sind, werde ich zusätzliche Umsätze generieren die ich über die Holding abwickle da diese mit dem Geschäftszweck der Hauptunternehmung nicht im entferntesten etwas zu tun haben.
Natürlich ist es egal ob das Gehalt aus dem Hauptunternehmen kommt oder aus der Holding, die Frage diente ja auch eher der Thematik wie es üblicherweise gemacht wird. Kann ja auch sein das es seitens Finanzamt vielleicht irgendwelche Einwände gibt.