GF-Gehalt besser aus operativer Holding beziehen oder aus dem Stammunternehmen?

1 Antwort

   Nun ist geplant weitere Umsätze innerhalb dieser operativen Holding zu generieren.

Warum?

 Kommt es aus der Holding so ist es im Hauptunternehmen durch getrennte Buchhaltungen nicht sichtbar.

JA und? das ist doch egal.

Du kaufst ein komplettes Unternehmen, aber bisher wohl ohne unternehmerische Erfahrungen.

Nimm Dir einen Gründercoach, dessen Arbeit wird bezuschusst und hilft Dir über diese Dinge weg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Kitesurfer05 
Beitragsersteller
 23.05.2017, 07:20

Falsch, es sind weitreichend unternehmerische Erfahrungen in Einzelfirmen, oHG's und GmbH vorhanden, daher ist ein Gründercoach nicht von Nöten.

Da ich aktuell Umsätze mit Kunden fahre die ich mitnehmen werde da sie an meine Person gebunden sind, werde ich zusätzliche Umsätze generieren die ich über die Holding abwickle da diese mit dem Geschäftszweck der Hauptunternehmung nicht im entferntesten etwas zu tun haben.

Natürlich ist es egal ob das Gehalt aus dem Hauptunternehmen kommt oder aus der Holding, die Frage diente ja auch eher der Thematik wie es üblicherweise gemacht wird. Kann ja auch sein das es seitens Finanzamt vielleicht irgendwelche Einwände gibt. 

wfwbinder  23.05.2017, 08:23
@Kitesurfer05

Wenn die unternehmerischen Erfahrungen vorhanden sind, so sollte auch ein Steuerberater vorhanden sein.

DEr hätte dann nämlich schon gesagt, dass Verträge  zwischen eigenen unternehmen so zu schließen sind, wie unter fremden Dritten. 

Also entweder ist der Geschäftsführer bei der operativen Gesellschaft angestellt, oder alternativ, der Geschäftsführer ist bei der Holding angestellt und die Holding hat einenVertrag für die Geschäftsführung mit der Tochtergesellschaft. Beides ist möglich. Aber die Verträge sollten konsequent sein.

Wenn schon eine Betriebsaufspaltung, dann aber durchdacht und richtig. Wenn die Holding die Besitz und Geschäftsleitungsfunktion hat, dann sollte man dabei bleiben und für die mitgebrachten Kunden, sprich den zweiten Geschäftsbereich auch eine eigene Gesellschaft tätig werden lassen.