Wie sind Gewerbesteuer-Vorjahre in der Einkommensteuer zu behandeln?
Guten Tag,
ich bin neu hier und hoffe, dass das Thema noch nicht erörtert worden ist.
Ich habe einen Neumandanten für ESt, der auch Anlage G hat. In 2014 hat er Gewerbesteuer für 2014 und für Vorjahre gezahlt. Das ich die GewSt 2014 nebst GewStMess in die Anlage G eintragen muss, ist mir bewusst. ABER trage ich die GewSt Nachzahlung für Vorjahre auch irgendwo gewinnmindernd ein, da dieses vom Vorberater nicht gemacht worden ist?
Ich hoffe auf baldige Hilfe.
LG
1 Antwort
Entschuldige bitte, aber willst Du uns vera....en?
Du bist Steuerberater und fragst in einem Finanzforum, anstatt in einem Zweifelsfall (der keiner sein sollte) anstatt in die Fachliteratur zu sehen?
So etwas ist nicht drollig, sondern verschärft trollig.
DAvon abgesehen, dass es unverantwortlich ist zu praktizieren, wenn man 7 Jahre keine Fachliteratur gelesen hat, ist die Gewerbesteuer eine "nichtabzugsfähige Betriebsausgabe" also mindert sie den Gewinn, aber nicht den steuerlichen Gewinn.
Dafür gibt es ja seit 2008 den § 35 EStG, der ja vermutlich von Amts wegen berücksichtigt wurde.
Den § 35 gab es auch schon vor 2008, nur war es damals noch das 1,8fache, weil die GewSt selbst ja von sich abzugsfähig war.
Im Übrigen glaube ich nicht, dass der Fragesteller StB ist. Man darf wahscheinlich etwas nachsichtiger sein.
Wäre nur interessant zu wissen, was er denn dann ist.