Gerichtsvollzieher?

4 Antworten

Wir haben ...... eine eigene Wohnung in dem Haus.

Der GV hat kein Anrecht Deine Wohnung / Räumlichkeiten zu betreten.

"Wir haben zwar eine eigene Wohnung in dem Haus."

Mit eigenem Eingang/Zugang? Also eine eigene abgeschlossene Wohnung im Haus?

Dann hat der GV dort nichts zu suchen.


Jeroma1733 
Beitragsersteller
 17.01.2024, 21:44

Ja genau mit eigener Wohnungstüre

Sicher nicht.

Wenn ihr offiziell Mieter der Wohnung seid, dann wird der Gerichtsvollzieher euch nicht besuchen