Genießen getrennt lebende Ehepartner bei einer Schenkung die gleichen Freibeträge wie bei zusammen lebenden Ehepartnern?
Genießen getrennt lebende Ehepartner, getrennte Wohnungen, bei einer Schenkung die gleichen Freibeträge wie bei zusammen lebenden Ehepartnern. Zum Beispiel bei einer Geldzuwendung, auch wenn kurz danach die Scheidung eingereicht wird.
1 Antwort
Hallo,
entschuldige, irgendwie fehlt die genaue Sachverhaltsdarstellung für eine hilfreiche Antwort.
Lies einmal hier, möglich dass deine Frage in diese Richtung geht:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/304563-geschenke-zurueckfordern-nach-der-Scheidung
Gaenseliesel
14.02.2016, 22:25
@albatros1201
also ich als Laie, würde sagen " JA " ! Solange eine Ehe nicht geschieden wurde, besteht sie mit allen Rechten fort.
Nein, es geht einfach um um die Frage, ob die Freigrenzen bei Schenkungen zwischen Eheleuten auch dann gelten, wenn sie in Trennung leben. Beispiel: Der Mann darf seiner Frau bis zu 500.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei schenken, so dass dies nicht dazu führt, dass der Ehemann oder die Ehefrau dies versteuern muss. Alles darüber hinaus müsste die Ehefrau angeben und versteuern.
Frage ist: Gilt diese Freigrenze auch dann, wenn die Eheleute sich getrennt haben, in getrennten Wohnungen leben, aber immer noch verheiratet sind.