Lebensversicherung Scheidung Ansprüche ?
Ein Ehepartner hat bereits vor der Ehe eine Lebensversicherung abgeschlossen. Während der Ehe wurde diese dann beitragsfrei gestellt. Was passiert bei einer Scheidung ? Kann der Versicherungsnehmer sich die LV nach der Scheidung komplett auszahlen lassen oder hat der andere Ehepartner Anspruch auf die Versicherung ?
4 Antworten
Wer wie die meisten Paare bei der Eheschließung nichts vereinbart, für den gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Das bedeutet: Was die Partner mit in die Ehe bringen bleibt ihr Eigentum. Auch bei einer eventuellen Scheidung.
Wer also ein Haus, Geld, ein Klavier oder eine Küche mit in die Ehe bringt, bleibt auch während der Ehe Eigentümer dieser Dinge und darf sie auch bei einer Scheidung wieder mitnehmen.
ok, das sind zwei widersprüchliche Antworten...das mit dem Zugewinn während der Ehe scheint mir einleuchtend...was, wenn der eine Ehepartner gar nichts von der LV des anderen weiß ? Wer überprüft bei der Scheidung die Finanzen des Partners...der kann das ja einfach "unter den Tisch fallen lassen" oder ?
Bei Einer Scheidung wird (den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorausgesetzt), ein Zugewinnausgleich durchgeführt.
Die LV hatte bei Beginn der Ehe einen bestimmten Wert (Rückkaufswert), und ebenso beim Ende der Ehe.
Dieser Zugewinn der LV wird in den Zugewinn des Ehepartners eingerechnet udn dann beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Da es keineTeilauszahlungen bei LV gibt, bzw. die wenn möglich, kaum sinnvoll wären, würde es dann, eben in einer ohnehin fälligen Ausgleichszahlung eingerechnet und der, der die LV hat, behielte sie auch.
Hallo ich habe da eine Frage ich habe eine Lebensversicherung abgeschlossen vor der Eheschließung . Während der Ehe habe war ich alleinverdiener während mein Mann zuhause war.ich bekam für meinen Mann keine Sozialleistungen und trug alle lebenskosten .während der Ehe zählte ich alleine in die Versicherung ein . Nun sind wir getrennt und ich benötige aber zur Organisation meines Lebens( Job und Kind ) ein Auto das Geld wollte ich von der ob nehmen ... kann ich mich nun auszahlen lassen da ich ja dieses Geld benötige für das Auto oder muss ich die knapp 800€ zu gleichen Teilen aufteilen auch wenn nur ich im ehezeitraum Finanzen hatte und ihn mitversorgt habe ...
Die Antworten sind nicht widersprüchlich, nur hat Primus den Zugewinn weggelassen.
Wenn im Zuge des Zugewinnausgleichs einer der Ehepartner falsche Angaben zum Vermögen macht ist es schlicht Prozessbetrug.