Einen Mediator suchen und das ganze klären, so dass ihr weniger Verlust macht, als wenn ihr eine Teilversteigerung anstrebt...
Klingt für mich jetzt ehrlich gesagt nicht rechtens ... also es gibt manche Vermieter, die so etwas explizit VORHER ausmachen, aber normal ist das nicht.
Ich kann den anderen nur zustimmen. Zwingen kann dich keiner! Es bleibt deine eigene Entscheidung, da es sich ja um deinen eigenen Körper handelt.
Ob dies eine Finanzfrage ist oder nicht lässt sich sicher diskutieren, aber sie ist nunmal gestellt..
Ich vermute, dass die Rechnung nur einen Empfänger hat. Das mit dem Dreiecksgeschäft finde ich eine sehr interessante Überlegung.
Wie auch die anderen bereits geschrieben haben, hängt es davon ab in welcher Gemeinschaft ihr eingetragen seid. Verheimlichen ist jedoch immer die schlechteste Lösung, weil irgendwann kommt es raus.
Wenn ein Lastschriftverfahren nicht geglückt ist, werden die Unkosten dadurch dir angelastet. In Form einer Mahnung und Aufforderung zur Überweisung, musst du dann alles manuell veranlassen.
Sprich doch mal mit dem Vermieter oder die Nachbarn persönlich an. Vielleicht hilft das ja schon. Man muss ja nicht immer sofort die Polizei rufen oder auf sein Recht plädieren.
Noch eine Anmerkung: Meines Wissens kann man wegen Lärm nicht vom Vermieter gekündigt werden - kann der Partymeute daher ziemlich egal sein ob sie laut sind oder nicht. Aber das musst du denen ja nicht auf die Nase binden ;)