Geld geliehen kurz vor dem Ablehen der Mutter ?

4 Antworten

Da wäre zu klären, wie hoch das Gesamterbe ist.

Ausserdem abwarten, ob es ein Testament gibt.

Auf jeden Fall könnte ein Pflichtteilergänzungsanspruch § 2325 BGB vorliegen.

Ein Beispiel:

Wäre das noch vorhandene Erbe 9.000,- Euro, so würde jeder von den 3 Erben 3.000,- Euro bekommen.

Wäre die Schenkung nicht erfolgt, so wären ja 14.000,- vorhanden. Gesetzliches Erbe für jeden der drei 4.667,-. Pflichtteil wäre dabei 1/2 des gesetzlichen Erbes, somit 2.333,- Euro.

Da die beiden anderen Erben mit den 3.000,- Euro mehr als den Pflichtteil bekommen, gibt es keinen Pflichtteilergänzungsanspruch.

Wäre nur noch ein Resterbe von 4.500,- vorhanden, bekäme jeder 1.500,- Euro.

Mit der Schenkung wären 9.500,- vorhanden, gesetzlichen Erbe 3.167,- Euro, Pflichtteil 1.583,- Euro. Da gäbe es dann für die beiden anderen Erben jeweils 83,- Pflichtteilergänzungsanspruch.

Hallo,

es kommt darauf an, ob es sich um geliehenes oder geschenktes Geld handelt.

  • Geliehenes Geld ist eine Forderung der Erbengemeinschaft insgesamt gegenüber dem Leihenden, es ist zurückzuzahlen und geht komplett in die zu verteilende Erbmasse ein
  • Bei geschenktem Geld kommt es auf den Zweck an, aber grundsätzlich verringert das den Erbteil des Beschenkten. Näheres kannst Du nachlesen unter dem Link https://www.finanztip.de/schenkung-erbfall/

Gruss

Walter

Kurz vor ihrem Tod hat einer von drei Kindern von der Verstorbenen 5000,-€ für einen nicht näher bekannten Zweck erhalten (Geldmangel). Nachweisbar ist lediglich die Überweisung der 5000,-€ !

Eben. Und was hat dieser Erhalt mit einem Privatdarlehen zu tun? Ohne entsprechenden Kreditvertrag oder Schuldschein wäre nicht einmal beweislich, das die Forderung mit Tod der Geldgeberin als Nachlassforderung bestünde. Daher gilt im Zweifel eine lebzeitige Schenkung.

Die gäbe nur dann eine Pflichtteilsergänzung der beiden Miterben her, wenn ihr Erbteil ohne die 5.000 EUR weniger wert wäre als ihr Pflichtteilsrecht am fiktiven Nachlass mit dem Schenkungswert.

Meint, der tatsächliche Reinnachlass ohne die verschenkten 5.000 EUR am Todestag müßte weniger als 5.000 EUR betragen, was wohl auszuschliessen ist?

G imager761

Es gibt kein Resterbe - nur ein Erbe.

Die Mutter konnte mit ihrem Geld tun, was sie wollte.