Geld am Geldautomaten abgehoben mit Kartendoublette
Von meinem Konto von der Postbank wurde Geld abgehoben. Ich war es nicht! Ich lag im Bett und schlief.
Es handelt sich ganz offensichtlich um einen Fall von Skimming.
Die Postbank verlangt nun von mir, dass ich beweise, dass ich es nicht war, und dass auch meine Karte in meinem Besitz war.
Beweise, dass das MM-Merkmal der Karte protokolliert wurde, lehnt die Bank ab. Video-Aufzeichnungen, so wie sie bei anderen Banken üblich sind, gibt es bei der Postbank auch nicht.
Wie soll ich um Gottes Willen beweisen, dass ich geschlafen habe, und die Karte in meinem Portemonnaie war?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit der Postbank?
2 Antworten
Zuerst einmal eine Frage:
Bist du Single? Bitte nicht falsch verstehen. Es geht nur darum, ob noch jemand in deinem Haushalt lebt, der deine Karte benutzt haben könnte. Wenn nein, dann bleiben dir zwei Möglichkeiten offen: 1. Du gehst zu einer Polizeidienststelle und erstattest Anzeige. Hierfür benötigst du deine Kontoauszüge mit den Abbuchungen, deinen Personalausweis und los gehts. Die Polizei hat viele solcher Fälle schon registriert. Ferner solltest du auch dort klären lassen, ob der Sachbearbeiter für deine Anzeige sich mit der Postbankfiliale in Verbindugn setzt, um Einsicht in die Videobänder zu nehmen, oder ob du dies tun sollst (also die Bilder besorgen.). Es klingt ziemlich komisch, dass eine Bank nicht eine Kamera haben soll. Ist halt aufwändig, die Bilder r4auszusuchen, obwohl auf deinem Kontoauszug Datum und Uhrzeit steht. 2. Schau auf deinen Kontoauszug, wo das Geld abgehoben wurde. Inzwischen werden die meisten Skimming-Fälle gemeldet, bei denen die Täter das Geld in den Niederlanden, Italien oder Spanien abheben. Sollte dies der Fall sein, kannst du leicht darlegen, dass du nicht selbst Geld abgeholt hast. Aber auch in diesem Fall gilt: Polizei infromieren, Anzeige erstatten.
Für beide Fälle gilt: Lass dir durch den Beamten, der dieAnzeige aufnimmt, eine Bescheinigung über die Erstattung deiner Anzeige mitgeben, damit du diese der Bank vorlegen kannst. Denn wenn du die Anzeige erstattest, zeigst du damit, dass du keine Schuld hast. Denn auch das Vortäuschen einer Straftat ist eine Straftat.
Ich war nicht allein, mein Partner war mit im Haus. Anzeige ist bereits erstattet. Aber die Postbank meint weiterhin, ich müsse beweisen, dass bei der Abhebung eine Doublette verwendet wurde. Wie soll ich das jemals beweisen können? Ich kann nur beeiden (mein Partner auch), dass die Karte sich in meinem Geldbeutel befunden hat, zur Zeit der Geldabhebung.